Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040102 UK Privatstiftungsrecht (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG ÄNDERUNG
Klausur:

MI 24.06.2020 15.00-16.00 MOODLE

  • Mittwoch 06.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 13.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 20.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 27.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 03.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 10.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 24.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Fokus dieser Lehrveranstaltung stehen die privatrechtlichen Grundlagen der Privatstiftung. Den Teilnehmern wird ein Überblick über die Rechtsnatur, die Gründung und die Motive für die Gründung einer Privatstiftung vermittelt. Des Weiteren wird auf die Rechtsstellung des Stifters und der Begünstigten eingegangen. Dabei werden die sich daraus ergebenden Rechtsprobleme aufgezeigt und näher besprochen.
Die Studierenden verfügen nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung über grundlegende Kenntnisse des Privatstiftungsrechts und sind in der Lage einfache Rechtsfragen in diesem Zusammenhang eigenständig zu lösen.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine Powerpoint-Präsentation verwendet. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

!!!ACHTUNG ÄNDERUNG!!!: Aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 musste die unten stehende Leistungskontrolle angepasst werden. Die Gesamtpunkteanzahl in Höhe von 40 Punkten bleibt ebenso wie der Notenspiegel unverändert.

NEU:
10 Punkte - Hausarbeit (OGH-) Entscheidungsbesprechung zwei A4 Seiten (Geschäftszahl ist über Moodle auszuwählen)

30 Punkte - 1 60 minütige online open book Klausur am 24.6.2020 um 15:00

Verworfen:
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt. Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

!!!ACHTUNG ÄNDERUNG!!! Aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 musste die unten stehende Leistungskontrolle angepasst werden. Die Gesamtpunkteanzahl in Höhe von 40 Punkten bleibt ebenso wie der Notenspiegel unverändert.

NEU:
10 Punkte - Hausarbeit (OGH-) Entscheidungsbesprechung zwei A4 Seiten (Geschäftszahl ist über Moodle auszuwählen)

30 Punkte - 1 online open book Klausur am 24.6.2020

Verworfen:
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag des Lehrenden sowie der jeweilige Foliensatz, der im Rahmen der Lehrveranstaltung verwendet wird.

Zum besseren Verständnis empfehle ich Stiftungsrecht Kapitel 7 Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (Stand 1.6.2017, rdb.at)

Literatur

Foliensatz wird rechtzeitig vor der Klausur auf Moodle zu Verfügung gestellt.

Stiftungsrecht, Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (Stand 1.6.2017, rdb.at)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19