040103 UK Genossenschafts- und Vereinsrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 15.02.2017 09:00 bis Mi 22.02.2017 12:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
Donnerstag, 27.04.2017, 16:45 - 18:15, Hörsaal 15
Donnerstag, 04.05.2017, 16:45 - 18:15, Hörsaal 15
- Donnerstag 16.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 16.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 23.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 30.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 30.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 06.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 27.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 04.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In diesem Kurs werden die wesentlichen Strukturen, Haftungsregelungen und Besonderheiten von Genossenschaften und Vereinen vermittelt. Insbesondere werden Fragen bezüglich Aufbau, Organen, Gründung und Auflösung sowie die Abgrenzung zu anderen Kapitalgesellschaften erörtert.Ziel der Lehrveranstaltung ist es den Studierenden die Organisationsstruktur des Genossenschafts- und Vereinsrechts zu vermitteln, sodass ein maximal nutzbares Wissen für die Praxis resultiert. Die Studierenden sollen ebenso die Besonderheiten dieser wichtigen Gesellschaftsformen kennen, um diese in der Wirtschaft optimal einsetzen zu können.Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine Powerpoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Steinacker; christoph.steinacker@univie.ac.at).Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrenden sowie der jeweilige Foliensatz, der im Rahmen der Lehrveranstaltung verwendet wird.
Literatur
Reisinger, Vereinsrecht (1. Auflage, Stand Februar 2013), Verlag: LexisNexis;
Folien (werden vom Lehrveranstaltungsleiter zur Verfügung gestellt);
Gesetzestext
Folien (werden vom Lehrveranstaltungsleiter zur Verfügung gestellt);
Gesetzestext
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28