Universität Wien

040103 UK Genossenschafts- und Vereinsrecht (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
Klausurtermine:
DI, 19.06.2018, 15.00-16.30, Hörsaal 7
DI, 26.06.2018, 15.00-16.30, Hörsaal 7

Dienstag 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 29.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 05.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 26.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden die Bedeutung und Organisationsstruktur der Vereine und Genossenschaften zu vermitteln. Die Studierenden sollen die Besonderheiten dieser wichtigen Rechtsformen kennen, um diese in der Wirtschaft optimal einsetzen zu können.
Inhalt:
In diesem Kurs werden die wesentlichen Strukturen, Haftungsregelungen und Besonderheiten von Genossenschaften und Vereinen vermittelt. Insbesondere werden Fragen bezüglich Aufbau, Organen, Gründung und Auflösung sowie die Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen erörtert.
Methoden:
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag, Foliensatz
Reisinger, Vereinsrecht (1. Auflage, Stand Februar 2013)

Literatur

Reisinger, Vereinsrecht (1. Auflage, Stand Februar 2013), Verlag: LexisNexis;
Folien (werden vom Lehrveranstaltungsleiter zur Verfügung gestellt);
Gesetzestext

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28