Universität Wien

040103 UK Genossenschafts- und Vereinsrecht (2024S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
07.05. 09:45-11:15 Hörsaal 12
14.05. 09:45-11:15 Hörsaal 12

Dienstag 05.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 19.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 09.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 16.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 23.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 30.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 14.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden die Bedeutung und Organisationsstruktur der Vereine und Genossenschaften zu vermitteln. Die Studierenden sollen die Besonderheiten dieser wichtigen Rechtsformen kennen, um diese in der Wirtschaft optimal einsetzen zu können.
Inhalt:
In diesem Kurs werden die wesentlichen Strukturen, Haftungsregelungen und Besonderheiten von Genossenschaften und Vereinen vermittelt. Insbesondere werden Fragen bezüglich Aufbau, Organen, Gründung und Auflösung sowie die Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen erörtert.
Methoden:
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte). Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.

Die Verwendung eines kommentierten Gesetzestextes oder von beschrifteten Post-its bei den Prüfungen gilt als unerlaubt (Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Jakob Fenz; jakob.fenz@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag, Foliensatz, angegebene Literatur

Literatur

Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht, 2. Auflage (verfügbar über https://rdb.manz.at/home)
Folien (werden vom Lehrveranstaltungsleiter zur Verfügung gestellt);
Gesetzestext

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 05.03.2024 09:05