040104 UK Konzernrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.09.2018 09:00 bis Do 20.09.2018 12:00
- Abmeldung bis Mo 15.10.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 19.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 26.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 03.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 10.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 07.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 14.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 21.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 28.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden einen Überblick der für einen Konzern relevanten Rechtsgrundlagen und behandelt spezifische, durch Unternehmensverbindungen in rechtlicher Hinsicht aufgeworfene, Problemstellungen. So wird insbesondere nach der Zulässigkeit und den rechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung bestimmter Unternehmenszusammenschlüsse, nach den Auswirkungen einer Konzernierung auf die Verfassung der an ihr beteiligten Gesellschaften, nach notwendigen gesetzlichen Vorkehrungen zum (Minderheiten)Gesellschafter-, Gläubiger- und Anlegerschutz sowie nach Mitbestimmungsrechten der in einem Konzern beschäftigten Arbeitnehmer gefragt. Ausgehend von einer Darstellung der unterschiedlichen Konzerntatbestände bzw -begriffe im österreichischen Recht erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Konzernbildung und besonderen Aspekten des Abschlusses von Unternehmensverträgen. Daran anknüpfend werden praxisrelevante Themen, wie konzernspezifische Besonderheiten der Unternehmensorganisation, die Rolle der Gesellschaftsorgane im Konzern, Fragen zur Haftung und Rechtsdurchsetzung im Konzern sowie arbeitsrechtliche Aspekte des Konzernrechts behandelt.Die Studierenden sollen am Ende der Lehrveranstaltung ein vertieftes Wissen konzernrechtsrelevanter Fragestellungen aufweisen und dieses auf praxisnahe Fälle anwenden können.Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine Powerpoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Knauder: christian.knauder@univie.ac.at)
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird in der ersten Einheit vom Lehrveranstaltungsleiter bekanntgegeben.
Literatur
Knauder/Ruhm/Sima, Konzernrecht, 2. Auflage (2010)
Kodex Unternehmensrecht, aktuelle Auflage, Verlag LexisNexis ARD Orac
Kodex Unternehmensrecht, aktuelle Auflage, Verlag LexisNexis ARD Orac
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28