Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040105 UK Umgründungsrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 12.09.2016 09:00 bis Do 22.09.2016 14:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2016 14:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
10.11.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
17.11.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
24.11.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
01.12.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
15.12.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
12.01.
16:45 - 18:15
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
12.01.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
19.01.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
26.01.
18:30 - 20:00
Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungstatbestände von Unternehmen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen, steuerrechtlichen und außersteuerrechtlichen Aspekte (Arbeitsrecht, Gewerberecht) und Rechtsfolgen sowohl theoretisch als auch an Hand praxisnaher Fälle besprochen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Stummer; patrick.stummer@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Stummer; patrick.stummer@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen über die Tatbestände der Umgründung sowie ihre Folge haben und dieses Wissen praktisch anwenden können.
Prüfungsstoff
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine PowerPoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.
Literatur
Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28