Universität Wien

040105 UK Umgründungsrecht (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Am 06.11.2017 entfällt die Einheit aufgrund der Erkrankung des Lehrveranstaltungsleiters.
Klausurtermine:
Montag 13.11.2017 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock 01.303
Montag 20.11.2017 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock 01.303

  • Montag 02.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 09.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 16.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 23.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 13.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 20.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungsformen von Unternehmen (insbesondere Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen, steuerrechtlichen und außersteuerrechtlichen Aspekte (Arbeitsrecht, Gewerberecht) und Rechtsfolgen sowohl theoretisch als auch an Hand praxisnaher Fälle besprochen.
Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen im Umgründungsrecht haben und ihr Wissen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen von Umgründungen praktisch anwenden können.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine PowerPoint-Präsentation verwendet, diese steht auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at)zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an de Lehrveranstaltungsleiter).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014

Literatur

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Althuber, Steuerliche Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungen im Konzern, in Vavrovsky (Hg), Handbuch Konzernhaftung (2008)
Fida/Rieder, Die grenzüberschreitende Verschmelzung, ecolex 2007, 685
Mader, Die grenzüberschreitende Verschmelzung am Beispiel Deutschland – Österreich, RWZ 2011, 99

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28