Universität Wien

040105 UK Umgründungsrecht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
DI 14.01.2020, 08.00-09.30, Hörsaal 9
DI 21.01.2020, 08.00-09.30, Hörsaal 14

  • Dienstag 12.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 26.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 03.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 10.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 17.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 07.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 14.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Dienstag 21.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Umgründungsformen von Unternehmen (insbesondere Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Realteilung) sowie ihre gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen Aspekte und Rechtsfolgen.
Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen im Umgründungsrecht haben und ihr Wissen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen von Umgründungen praktisch anwenden können.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an de Lehrveranstaltungsleiter).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)

Literatur

Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht (Kapitel Umgründungen) oder Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht (Kapitel Umgründungen)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19