Universität Wien

040106 UK Privatstiftungsrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:
Di, 24.01.2017, 08.00-09.30, Hs 8
Di, 31.01.2017, 08.00-09.30, Hs 8

  • Mittwoch 14.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 11.01. 08:00 - 09:30 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
  • Mittwoch 11.01. 09:45 - 11:15 Seminarraum 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
  • Donnerstag 12.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 18.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 18.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 24.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Dienstag 31.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Fokus dieser Lehrveranstaltung stehen die zivilrechtlichen Grundlagen der Privatstiftung. Den Teilnehmern wird ein Überblick über die Rechtsnatur, die Gründungsarten (Gründung unter Lebenden, Gründung von Todes wegen) und die Motive für die Gründung einer Privatstiftung vermittelt. Des Weiteren wird auf die Rechtsstellung des Stifters und der Begünstigten eingegangen. Dabei werden die sich daraus ergebenden Rechtsprobleme aufgezeigt und näher besprochen. Ergänzend wird auch auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Privatstiftung eingegangen.
Die Studierenden verfügen nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung über grundlegende Kenntnisse des Privatstiftungsrechts und sind in der Lage einfache Rechtsfragen in diesem Zusammenhang eigenständig zu lösen.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine Powerpoint-Präsentation verwendet. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag des Lehrenden sowie der jeweilige Foliensatz, der im Rahmen der Lehrveranstaltung verwendet wird.

Literatur

Foliensatz wird auf Moodle bereitgestellt

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28