Universität Wien

040106 UK Privatstiftungsrecht (2024W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Es besteht Anwesenheitspflicht! Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:
16.01.2025 18:30-20:00 HS 3
23.01.2025 18:30-20:00 HS 3

  • Donnerstag 14.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 21.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 28.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 05.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 12.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 09.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 16.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 23.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Fokus dieser Lehrveranstaltung stehen die privat- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Privatstiftung. Den Teilnehmer*innen wird ein Überblick über die Rechtsnatur, die Gründung und die Motive für die Gründung einer Privatstiftung vermittelt. Weiters wird auf die Rechtsstellung des Stifters und der Begünstigten eingegangen.

Die Studierenden verfügen nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung über grundlegende Kenntnisse des Privatstiftungsrechts und sind in der Lage einfache Rechtsfragen in diesem Zusammenhang eigenständig zu lösen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der mündlichen Mitarbeit (max. 10% = 4 Punkte), sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45min) am Ende des Kurses, wobei beide Klausuren in Präsenz abgehalten werden.
Mitarbeitspunkte können durch die Beteiligung im Rahmen der Einheiten erhalten werden. Pro Einheit kann nur ein Mitarbeitspunkt vergeben werden. Gesamt können nicht mehr als vier Mitarbeitspunkte erreicht werden.
Ab 21 erreichten Punkten ist der Kurs positiv absolviert.

Die Verwendung eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-Its bei Präsenzprüfungen sind unzulässig (Information über die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für Ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Markus Edelsbrunner; markus.edelsbrunner@univie.ac.at).

Es besteht für alle Einheiten der Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht, wobei einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben toleriert wird (Entschuldigung und Nachweis vor der jeweiligen Einheit per Mail an Herrn Dr. Edelsbrunner; markus.edelsbrunner@univie.ac.at).

Die Beurteilung erfolgt aufgrund der erbrachten Mitarbeit (max. 10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 erreichten Punkten ist der Kurs positiv absolviert.

Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag des Lehrenden, sowie der im Rahmen der Lehrveranstaltung besprochene Foliensatz. Dieser wird über die Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.

Literatur

Der Foliensatz des Vortragenden wird über die Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 13.11.2024 13:25