040123 VK KFK RST: Theorie der Steuerberatung (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Der Kurs "Theorie der Steuerberatung" kann im Rahmen der KFK RST im Masterstudium belegt werden. Vorkentnisse im Umfang des RST-Grundlagenmoduls und des Moduls "Unternehmenssteuerrecht" werden erwartet.
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung in dieser ist keine sanktionslose Abmeldung mehr möglich.
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung in dieser ist keine sanktionslose Abmeldung mehr möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.09.2015 09:00 bis Do 24.09.2015 14:00
- Abmeldung bis Mi 14.10.2015 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mittwoch
25.11.
15:00 - 18:15
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Mittwoch
02.12.
15:00 - 18:15
Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch
09.12.
15:00 - 18:15
Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Mittwoch
16.12.
15:00 - 18:15
Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch
13.01.
15:00 - 18:15
Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch
20.01.
15:00 - 18:15
Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch
27.01.
15:00 - 18:15
Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Nach einer Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre und das Berufsbild des Steuerberaters sollen ausgewählte Anwendungsfragen des Steuerrechts in der Steuerberatung dargestellt werden. Hierbei werden steuerartenübergreifende Fallgestaltungen ebenso bearbeitet wie aktuelle, steuerrechtlich relevante Themen besprochen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Referat, Ausarbeitung, Klausur
Ein positives Absolvieren der LV erfordert das Erreichen von mindestens 51% der erzielbaren Punkte der LV, die detaillierte Gewichtung wird im Rahmen der ersten Einheit vorgestellt.
Ein positives Absolvieren der LV erfordert das Erreichen von mindestens 51% der erzielbaren Punkte der LV, die detaillierte Gewichtung wird im Rahmen der ersten Einheit vorgestellt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Kodex "Steuergesetze" in der aktuellen Auflage.
Weitere Literaturhinweise werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Weitere Literaturhinweise werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28