040123 VK KFK RST: Theorie der Steuerberatung (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Der Kurs "Theorie der Steuerberatung" kann im Rahmen der KFK RST im Masterstudium belegt werden. Vorkentnisse im Umfang des RST-Grundlagenmoduls und des Moduls "Unternehmenssteuerrecht" werden erwartet.
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung in dieser ist keine sanktionslose Abmeldung mehr möglich.
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung in dieser ist keine sanktionslose Abmeldung mehr möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2016 09:00 bis Do 22.09.2016 14:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2016 14:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 23.11. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 30.11. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 07.12. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 14.12. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 11.01. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 18.01. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 25.01. 13:15 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Nach einer Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre und das Berufsbild des Steuerberaters sollen ausgewählte Anwendungsfragen des Steuerrechts in der Steuerberatung dargestellt werden. Hierbei werden steuerartenübergreifende Fallgestaltungen ebenso bearbeitet wie aktuelle, steuerrechtlich relevante Themen besprochen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Referat, Ausarbeitung, Klausur
Ein positives Absolvieren der LV erfordert das Erreichen von mindestens 51% der erzielbaren Punkte der LV, die detaillierte Gewichtung wird im Rahmen der ersten Einheit vorgestellt.
Ein positives Absolvieren der LV erfordert das Erreichen von mindestens 51% der erzielbaren Punkte der LV, die detaillierte Gewichtung wird im Rahmen der ersten Einheit vorgestellt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Kodex "Steuergesetze" in der aktuellen Auflage.
Weitere Literaturhinweise werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Weitere Literaturhinweise werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28