Universität Wien

040230 UE Französisch - Wirtschaftskommunikation in der zweiten Fremdsprache III (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Französisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 06.10. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 13.10. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 20.10. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 27.10. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 03.11. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 10.11. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 17.11. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 24.11. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 01.12. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 15.12. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 12.01. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 19.01. 13:15 - 14:45 Digital
  • Dienstag 26.01. 13:15 - 14:45 Digital
  • Mittwoch 27.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs wird online via BBB (BigBlueButton), installiert auf Moodle, geleitet.

Zielstrebige Förderung des Hör- und Leseverständnisses und der Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten durch verschiedene authentische und didaktisierte Materialien.

Referate, Redeübungen, Dialoge und Rollenspiele unterstützen die Sprachbereitschaft.

Ce cours sera essentiellement axé sur la communication orale; la francophonie (essentiellement l'économie des pays et régions dont le français est encore la langue de communication ou l'une des langues officielles), l'interculturel et les grandes questions de société y seront également abordés.

Erzieltes Niveau: B2/2 - C1

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- 1. mündliche Teilprüfung ONLINE am 15. Dezember 2020 ab 15 Uhr (40% der Gesamtpunkte)

- 2. mündliche Teilprüfung ONLINE am 26. Jänner 2021 (25% der Gesamtpunkte)

Online-Anmeldungen zu den Prüfungen vis Google-doc

- Permanente Beurteilung der Mitarbeit: Referate, Qualität der Interventionen, HÜ (35%)

Anwesenheitsregelungen
- Die angemeldeten Studierenden dürfen maximal 2x fehlen. Weitere Fehlstunden können nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu einer Abmeldung durch mich führen.

- Die angemeldeten Studierenden, die sich nicht innerhalb der festgelegten Frist von der LV abgemeldet haben und die LV ohne wichtigen Grund abbrechen, werden negativ beurteilt.

- Die angemeldeten Studierenden, die während des Semesters aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel Krankheit oder Spitalsaufenthalt) die LV abbrechen, haben es mir unverzüglich zu melden und werden von mir nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung abgemeldet.

Notenskala
Unter 60%: Note 5
60-69%: Note 4
70-79%: Note 3
80-89%: Note 2
90-100%: Note 1

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung: Niveau B2/1

Regelung der Anwesenheitspflicht der Studierenden in den prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen im Fachbereich für Wirtschaftssprachen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ab dem WS 2018/19

• Die Anwesenheit in LV mit immanenten Prüfungscharakter ist verpflichtend und stellt eine Mindestanforderung dieser LV dar.
Dies betrifft alle Teilbereiche der LV: Vorbesprechung und wöchentliche Lehrveranstaltungseinheiten. Dies bedeutet, dass angemeldete Studierende, die ohne Angabe von Gründen in der ersten Vorbesprechung nicht erscheinen, von der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter abgemeldet werden und damit ihren Platz in der LV verlieren. Studierende auf der Warteliste können anschließend in die LV aufgenommen werden.

• Studierende dürfen bei 30 Unterrichtseinheiten pi Lehrveranstaltungen zu 90 Min (WK I, II, GK I, GK II) maximal 4x fehlen. Weitere Fehlstunden führen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu einer Abmeldung von der LV.

• Studierende dürfen bei 15 Unterrichtseinheiten pi Lehrveranstaltungen zu 90 Min (WK III, BE I, BE II) maximal 2x fehlen. Weitere Fehlstunden führen nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu einer Abmeldung von der LV.

• Angemeldete Studierende, die sich nicht innerhalb der festgelegten Frist von der LV abgemeldet haben und die LV ohne wichtigen Grund abbrechen, werden negativ beurteilt.

• Angemeldete Studierende, die während des Semesters aus wichtigem Grund (zB Krankheit oder Spitalsaufenthalt) die LV abbrechen, haben dies unverzüglich der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter zu melden und werden von der LV-Leiterin bzw. vom LV-Leiter nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung abgemeldet.

Prüfungsstoff

Alles, was im Semester behandelt wird.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Achtung! Dieser Kurs ist ein reiner Masterkurs und darf nur von Studierenden des Masterstudiums Internationale Betriebswirtschaft besucht werden.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12