Universität Wien

040244 SE Seminar Wirtschaftsrecht (MA) (2023S)

Steuerrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über U:SPACE. Nach dem Zuteilungslauf werden den für das Seminar fix angemeldeten Studierenden eine Themenliste zur Auswahl per EMail zugesandt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet sowohl online (Vorbesprechung am 01.03.2023) als auch in Präsenz (Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten und juristische Methodenlehre sowie Präsentationen) am Oskar-Morgenstern-Platz statt.

Mittwoch 01.03. 10:00 - 11:00 Digital
Freitag 17.03. 08:00 - 14:45 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Mittwoch 22.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 22.05. 08:00 - 16:30 Seminarraum 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 23.05. 08:00 - 16:30 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhaltlich behandelt das Seminar Spezialfragen des Steuerrechts mit Schwerpunkt Unternehmenssteuerrecht. Anhand von aktuellen Gerichtsurteilen werden die unterschiedlichen Argumentationslinien in einem kontradiktorischen Verfahren praxisnah analysiert und diskutiert. Auf diese Weise soll das in vorangegangenen steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen erworbene Wissen bei der Lösung und Analyse von komplexen Fällen angewendet und sogleich die rechtswissenschaftlichen Arbeitstechniken weiter geschult werden.
Basierend auf einer konkreten und aktuellen Gerichtsentscheidung sollen dafür jeweils 2 Studierende im Team die maßgeblichen Argumente für und wider die verschiedenen Lösungs- und Auslegungsmöglichkeiten umfassend aufarbeiten, präsentieren und danach im Plenum diskutieren. Anschließend hat jede*r Seminarteilnehmer*in allein eine schriftliche Seminararbeit zum jeweiligen Fall und den darin behandelten Rechtsfragen zu verfassen. Das Seminar besteht somit im Wesentlichen aus zwei Teilen: einer Präsentation (im Duett) und einer schriftlichen Arbeit (als Solist*in).
Sehr gute Kenntnisse des Steuerrechts und eine entsprechende Vorbereitung auf die jeweiligen Seminarthemen und Gerichtsentscheidungen werden bei allen Seminarteilnehmer*innen vorausgesetzt. Ziel der Lehrveranstaltung ist nämlich nicht die Stoffvermittlung, sondern eine kritische Auseinandersetzung mit Spezialthemen anhand von praktischen Fällen und die Übung der juristischen Subsumtions- und Argumentationstechnik im Steuerrecht. Ohne entsprechende Vorbereitung wird es nicht möglich sein, den Inhalten der Präsentationen zu folgen und sich an der Diskussion zu beteiligen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsfeststellung erfolgt durch die Vergabe von insgesamt maximal 100 Punkten. Diese ergeben sich wie folgt:
• Ein Test zur Seminareinheit „Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten“ mit dem 10 Punkte erreicht werden können.
• Abgabe einer Disposition zur Seminarthema mit der 14 Punkte erlangt werden können.
• Mit der Präsentation des Seminarthemas und Diskussion im Anschluss an die Präsentation, können insgesamt 20 Punkte erreicht werden. Im Rahmen dieser Diskussion sollen die Studierenden zeigen, dass sie die der Entscheidung zugrundeliegende(n) Rechtsfrage(n) verstanden haben, den Stand der Literatur und die sonstige Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
• Mitarbeit, die mit bis zu 6 Punkten bewertet wird. Dazu wird im Anschluss an die jeweilige Präsentationseinheiten auf Moodle Fragen zu den Fällen gestellt.
• Schriftliche Seminararbeit, für die 50 Punkte vergeben werden. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der schriftlichen Seminararbeit (d.h. mindestens 25,5 Punkte) erforderlich

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die durchgängige Anwesenheit an ALLEN Terminen inkl. Vorbesprechung ist verpflichtend!
Die schriftliche Seminararbeit wird anhand der gängigen Kriterien für die Verfassung rechtswissenschaftlicher Arbeiten (werden im Zuge des Seminars bekanntgegeben) beurteilt. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der Seminararbeit (mindestens 16 Punkte) vorausgesetzt!
Mitarbeit und Teilnahme an den Diskussionen (siehe Art der Leistungskontrolle)
Unter der Bedingung einer positiv beurteilten Seminararbeit (mindestens 25,5 Punkte)

Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)

Prüfungsstoff

Die Leistungsfeststellung erfolgt durch die Vergabe von insgesamt maximal 100 Punkten. Diese ergeben sich wie folgt:
• Ein Test zur Seminareinheit „Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten“ mit dem 10 Punkte erreicht werden können.
• Abgabe einer Disposition zur Seminarthema mit der 14 Punkte erlangt werden können.
• Mit der Präsentation des Seminarthemas und Diskussion im Anschluss an die Präsentation, können insgesamt 20 Punkte erreicht werden. Im Rahmen dieser Diskussion sollen die Studierenden zeigen, dass sie die der Entscheidung zugrundeliegende(n) Rechtsfrage(n) verstanden haben, den Stand der Literatur und die sonstige Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
• Mitarbeit, die mit bis zu 6 Punkten bewertet wird. Dazu wird im Anschluss an die jeweilige Präsentationseinheiten auf Moodle Fragen zu den Fällen gestellt.
• Schriftliche Seminararbeit, für die 50 Punkte vergeben werden. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der schriftlichen Seminararbeit (d.h. mindestens 25,5 Punkte) erforderlich

Literatur

Für alle Seminarteilnehmer*innen:
Peter Bydlinski, Grundzüge der juristischen Methodenlehre, 3. Auflage 2018 (151 Seiten; ISBN-10: 3825249751; ISBN-13:978-3825249755)
Dax/Hopfer, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, MANZ Verlag, 8. Auflage, 2019
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) ISBN 978-3-214-05430-4
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) ISBN 978-3-214-05428-1
+ die einschlägige Fachliteratur zum jeweiligen Seminarthema

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:27