Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040244 SE Seminar Wirtschaftsrecht (MA) (2025S)
Steuerrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über U:SPACE. Nach dem Zuteilungslauf werden den für das Seminar fix angemeldeten Studierenden eine Themenliste zur Auswahl per EMail zugesandt.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2025 09:00 bis Di 18.02.2025 12:00
- Anmeldung von Mi 26.02.2025 09:00 bis Do 27.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Fr 14.03.2025 23:59
Details
max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet sowohl online (Vorbesprechung am 04.03.2025) als auch in Präsenz (Juristische Recherche und Juristische Methodenlehre sowie Präsentationen im Juni) am Oskar-Morgenstern-Platz statt.
- Dienstag 04.03. 09:00 - 10:00 Digital
- Donnerstag 06.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 13.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 18.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 03.06. 08:00 - 14:45 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 03.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsfeststellung erfolgt durch die Vergabe von insgesamt maximal 100 Punkten. Diese ergeben sich wie folgt:
• Test zur Seminareinheit „Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten und juristische Methodenlehre“ (10 Punkte). Das Buch Dax/Hopf/Maier, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, MANZ Verlag, 8. Auflage, 2019 bzw ein Ausdruck der AZR darf verwendet werden!
• Disposition zur Seminararbeit (14 Punkte).
• Präsentation und Diskussion des Seminarthemas (20 Punkte). Im Rahmen dieser Diskussion sollen die Studierenden zeigen, dass sie die der Entscheidung zugrundeliegende(n) Rechtsfrage(n) verstanden haben, den Stand der Literatur und die sonstige Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
• Mitarbeit während der Präsentationseinheiten (6 Punkte). Dazu wird im Anschluss an die jeweilige Präsentationseinheiten auf Moodle Fragen (Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop) zu den Fällen gestellt. Jeder*r Teilnehmer*in benötigt dafür ein internetfähiges Endgerät mit Webbrowser (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop, etc.), um auf Moodle zugreifen zu können.
• Schriftliche Seminararbeit (50 Punkte). Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der schriftlichen Seminararbeit (d.h. mindestens 25,5 Punkte) erforderlich.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
• Test zur Seminareinheit „Einführung in das rechtswissenschaftliche Arbeiten und juristische Methodenlehre“ (10 Punkte). Das Buch Dax/Hopf/Maier, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, MANZ Verlag, 8. Auflage, 2019 bzw ein Ausdruck der AZR darf verwendet werden!
• Disposition zur Seminararbeit (14 Punkte).
• Präsentation und Diskussion des Seminarthemas (20 Punkte). Im Rahmen dieser Diskussion sollen die Studierenden zeigen, dass sie die der Entscheidung zugrundeliegende(n) Rechtsfrage(n) verstanden haben, den Stand der Literatur und die sonstige Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
• Mitarbeit während der Präsentationseinheiten (6 Punkte). Dazu wird im Anschluss an die jeweilige Präsentationseinheiten auf Moodle Fragen (Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop) zu den Fällen gestellt. Jeder*r Teilnehmer*in benötigt dafür ein internetfähiges Endgerät mit Webbrowser (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop, etc.), um auf Moodle zugreifen zu können.
• Schriftliche Seminararbeit (50 Punkte). Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der schriftlichen Seminararbeit (d.h. mindestens 25,5 Punkte) erforderlich.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die durchgängige Anwesenheit an ALLEN Terminen inkl. Vorbesprechung ist verpflichtend!
Die schriftliche Seminararbeit wird anhand der gängigen Kriterien für die Verfassung rechtswissenschaftlicher Arbeiten (werden im Zuge des Seminars bekanntgegeben) beurteilt. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der Seminararbeit (mindestens 25,5 Punkte) vorausgesetzt!
Schriftlicher Test „Einführung in die juristische Methodenlehre“, Mitarbeit und Teilnahme an den Diskussionen (siehe Art der Leistungskontrolle)
Unter der Bedingung einer positiv beurteilten Seminararbeit (mindestens 25,5 Punkte)Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Die schriftliche Seminararbeit wird anhand der gängigen Kriterien für die Verfassung rechtswissenschaftlicher Arbeiten (werden im Zuge des Seminars bekanntgegeben) beurteilt. Für die positive Absolvierung des Seminars ist eine positive Beurteilung der Seminararbeit (mindestens 25,5 Punkte) vorausgesetzt!
Schriftlicher Test „Einführung in die juristische Methodenlehre“, Mitarbeit und Teilnahme an den Diskussionen (siehe Art der Leistungskontrolle)
Unter der Bedingung einer positiv beurteilten Seminararbeit (mindestens 25,5 Punkte)Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Prüfungsstoff
Literatur
Für alle Seminarteilnehmer*innen:
Peter Bydlinski, Grundzüge der juristischen Methodenlehre, 4. Auflage 2023 (162 Seiten; ISBN 978-3-8252-6145-0).
Dax/Hopf/Maier, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, MANZ Verlag, 8. Auflage, 2019.
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I13 (2024) ISBN: 978-3-214-25710-1.
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) ISBN 978-3-214-05428-1.
+ die einschlägige Fachliteratur zum jeweiligen Seminarthema
Peter Bydlinski, Grundzüge der juristischen Methodenlehre, 4. Auflage 2023 (162 Seiten; ISBN 978-3-8252-6145-0).
Dax/Hopf/Maier, AZR - Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, MANZ Verlag, 8. Auflage, 2019.
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I13 (2024) ISBN: 978-3-214-25710-1.
Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) ISBN 978-3-214-05428-1.
+ die einschlägige Fachliteratur zum jeweiligen Seminarthema
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 10:53
Basierend auf einer konkreten Gerichtsentscheidung arbeiten dafür die Studierende die maßgeblichen Argumente für und wider die verschiedenen Lösungs- und Auslegungsmöglichkeiten umfassend auf, präsentieren und diskutieren diese danach im Plenum. Anschließend hat jede*r Seminarteilnehmer*in eine schriftliche Seminararbeit zum jeweiligen Fall und den darin behandelten Rechtsfragen zu verfassen. Das Seminar besteht somit im Wesentlichen aus zwei Teilen: einer Präsentation und einer schriftlichen Arbeit.
Solide Kenntnisse des Steuerrechts und eine entsprechende Vorbereitung auf die jeweiligen Seminarthemen und Gerichtsentscheidungen werden bei allen Seminarteilnehmer*innen vorausgesetzt. Ziel der Lehrveranstaltung ist nicht die Stoffvermittlung, sondern eine kritische Auseinandersetzung mit Spezialthemen anhand von praktischen Fällen und die Übung der juristischen Subsumtions- und Argumentationstechnik im Steuerrecht. Eine entsprechende Vorbereitung ist daher unerlässlich.