Universität Wien

040255 VO Wirtschaftsrecht (MA) (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung NICHT prüfungsimmanent ist, daher besteht keine Anmelde- bzw Anwesenheitspflicht.

Die Lernplattform "MOODLE" wird in dieser Vorlesung NICHT verwendet.
Alle Informationen zur Lehrveranstaltung (Termine, Folien, etc.) finden Sie auch unter https://privatrecht.univie.ac.at.
Zur Prüfung "Wirtschaftsrecht" müssen Sie sich über u:space gesondert anmelden. Die Prüfungstermine werden unter https://ufind.univie.ac.at/de/search.html?filter=exams&query=040255 bekannt gegeben und immer wieder aktualisiert.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 04.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 11.10. 11:30 - 14:45 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Mittwoch 16.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Mittwoch 23.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden einen Überblick über ausgewählte Grundsatzfragen des (österreichischen und internationalen) Vertragsrechts. Insbesondere werden folgende Gebiete behandelt: Willenserklärung, Vertragsabschluss, Stellvertretung, Leistungsstörung, Schadenersatzrecht.
Die Unterlagen zur Vorlesung finden Sie unter https://privatrecht.univie.ac.at/studium-und-lehre/recht-im-masterstudium-bw/vo-wirtschaftsrecht/vorlesungs-und-pruefungstermine/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Wirtschaftsrecht" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 45 Minuten; die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig; Beschriftung des Gesetzestextes ist unzulässig).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können 30 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht werden, ab 16 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 16 Punkte - genügend, ab 19,5 - befriedigend, ab 23,5 - gut, ab 27,5 - sehr gut.

Prüfungsstoff

Folgende Kapitel aus Weilinger, Privatrecht, aktuelle Auflage: Willenserklärungen und Vertragsabschluss; Stellvertretung; Leistungsstörungen; Schadenersatzrecht.

Literatur

Weilinger, Privatrecht, Eine Einführung, aktuelle Auflage
Kodex Unternehmensrecht in der aktuellen Auflage (!!)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19