Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040286 UK Praxis des Unternehmenssteuerrechts (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.02.2025 09:00 bis Di 18.02.2025 12:00
- Abmeldung bis Fr 14.03.2025 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt. Die erste Teilklausur (Zwischenklausur) findet am Dienstag, den 01.04.2025 von 16:45-18:15h in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 30 Minuten). Die zweite Teilklausur (Endklausur) findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Dienstag, den 06.05.2025 von 16:45-18:15h (Prüfungszeit: 60 Minuten) statt.
- Dienstag 04.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 11.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 18.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 25.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 01.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 01.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 08.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 29.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 06.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 06.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von mündlicher Mitarbeit während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernahme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Besprechung der Fälle während der LV-Einheit und die Funktion als Ansprechpartner für die Vortragenden in der Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 15% = 15 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 30% = 30 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von mündlicher Mitarbeit während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernahme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Besprechung der Fälle während der LV-Einheit und die Funktion als Ansprechpartner für die Vortragenden in der Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 15% = 15 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 30% = 30 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band I (13. Auflage, 2024) Kapitel 1 bis 3.
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der Fallstudien und Präsentationen
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band I (13. Auflage, 2024) Kapitel 1 bis 3.
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der Fallstudien und Präsentationen
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 1 (13. Auflage, 2024)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fälle und PPT-Slides, die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 1 (13. Auflage, 2024)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fälle und PPT-Slides, die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 24.02.2025 09:05
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Kernfragen der Unternehmensbesteuerung und der rechtsformübergreifenden Betrachtung der Besteuerungsregime. Dabei soll den Studierenden die Behandlung von Fragen der Gesellschaftsbesteuerung unter anderem anhand von Fallstudien vermittelt werden. Inhalte sind unter anderem:
• Gewinnermittlung
• Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten
• Besteuerung von Personengesellschaften
• Besteuerung von Körperschaften und ihren Anteilseignern/Mitgliedern
• Beendigung von Unternehmen