Universität Wien

040306 KU ESG-Reporting I (MA) (2023W)

(verwendbar für Ausgewählte Teilgebiete des externen RW A, B oder C)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 04.10. 08:00 - 11:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Mittwoch 11.10. 08:00 - 11:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Mittwoch 18.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 25.10. 08:00 - 11:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Mittwoch 08.11. 08:00 - 11:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Mittwoch 15.11. 15:00 - 18:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 22.11. 08:00 - 11:15 Seminarraum 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 3.Stock
Mittwoch 29.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele
Die ambitionierten Ziele des EU-Green Deals stellen eine einzigartige Herausforderung an die Transformation unserer Wirtschaft und deren Akteure dar. Der Kurs vermittelt fachliche Kompetenzen zur Entwicklung und Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Lehrinhalte ermöglichen gleichermaßen einen überblickmäßigen Einstieg als auch fachliche Vertiefungen zu dieser bedeutenden Erweiterung standardisierter unternehmerischer Berichterstattung. Auf dieser Grundlage wird Studierenden ermöglicht, sich fachlich versiert, mit weiteren Entwicklungen und Regularien fundiert auseinanderzusetzen.
Inhalte
Ausgangspunkt dieser Lehrveranstaltung ist das Spannungsfeld zwischen gesetzliche Anforderungen und freiwilliger Berichterstattung. Von Seiten der Europäischen Kommission wurde durch die „Sustainable Finance Strategy“ ein umfassender rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen errichtet, welcher sowohl bestehende unternehmerische Berichterstattung erweitert, als auch neue Berichtsteile verlangt. Vor diesem Hintergrund zeichnen folgende thematischen Schwerpunkte die Lehrveranstaltung aus:
• Einführung freiwillige versus verpflichtende Berichterstattung
• Gesetzliche Grundlagen gemäß §§ 243b sowie 267a UGB
• AFRAC-Stellungnahme 9 Lageberichterstattung (UGB) Abschnitt 9, Nichtfinanzielle Erklärung bzw nichtfinanzieller Bericht
• Mitteilungen der Europäischen Kommission zur Sustainable Finance Strategy
• Berichterstattung gemäß Artikel 8, EU Taxonomie Verordnung
• Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und deren Implikation auf nationale Gesetzgebung sowie auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Methode
Die vielschichtige und teilweise komplexe Materie der Lehrveranstaltung erfordert eine umfassende Vermittlung dieser weitgehend neuen Fachgebiete. Fachliche Vortragseinheiten werden mit Hintergrundinformationen unterlegt. Stete Hinweise auf Praxisbezug und -relevanz unterstützen die Erschließung des Themas. Einsatz und Umgang mit Primär-Quellen stellen einen wichtigen Baustein im Rahmen der vermittelten Inhalte dar.
Durch Gruppenarbeiten, Präsentation, Diskussionen und Wiederholungen wird eine Festigung des neu erworbenen Wissens unterstützt.
Die Abschlussprüfung findet in Form eines Multiple Choice Tests statt. Dieses Format wird als geeignet erachtet, um etwaige Missverständnisse und Fehlinformationen rund um inhaltliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu thematisieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle umfasst
• Ausarbeitung & Präsentation einer Fallstudie/Gruppenarbeit,
Analyse, Präsentation und kritische Würdigung eines Praxisbeispiels zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anhand lehrveranstaltungsrelevanter Themenfelder
• Mitarbeit
Stoffwiederholungen und -vorbereitungen, Beteiligung in Diskussionsphasen (konstruktive, fachlich richtige Beiträge) Engagement bei der Besprechung der Präsentationen
• Abschlussklausur (Multiple Choice) am 29.11.2023

Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für die Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht (max. 20% Abwesenheit werden toleriert).

Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich.
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Für die Beurteilung zählen:
- Fallstudie: 30 %
- Mitarbeit: 20 %
- Abschlussklausur 50%
Beiträge zu allen drei Beurteilungskriterien sind für die Absolvierung dieses Kurses Voraussetzung.

Prüfungsstoff

Grundlage sind die Vortragsfolien in Verbindung mit national- sowie EU-regulatorische Materialien sowie den, im Kurs dazu vermittelten Inhalten. Dazu zählen auch die im Zuge der Fallbeispiele und Stoffwiederholungen erörterten Fachthemen.
Soweit ergänzende Fachliteratur empfohlen wird, geht diese über die vermittelten Lerninhalte hinaus und ist demnach in deren Gesamtheit nicht prüfungsrelevant.

Literatur

Grundlagen stellen national- sowie EU-regulatorische Materialien dar, welche im Zuge der Lehrveranstaltung vermittelt und begleitend auf Moodle eingestellt werden.
Ergänzende Fachliteratur zur Vertiefung der Lehrinhalte:
• Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lichte der Corporate Sustainability Reporting Directive und deren Relevanz für Finanz- und Kapitalmärkte (Brigitte Frey/Christoph Brogyányi)
• Nachhaltige Finanzierung von KMU (Brigitte Frey)
in Zahradnik/Richter-Schöller, Nachhaltig Finanzieren (2023; Linde Verlag, in Druck)
Etwaig weitere Ergänzungen, aktuell erscheinender Publikationen werden in der Lehrveranstaltung kommuniziert.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 02.10.2023 15:27