Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040343 KU Europäisches Gesellschaftsrecht (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
08.05.2025 16:45-18:15 HS 9
15.05.2025 16:45-18:15 HS 9
- N Donnerstag 06.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 13.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 20.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 27.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 03.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 10.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 08.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 15.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird den Studierenden ein Überblick über das europäische Gesellschaftsrecht gegeben. Dabei werden die für Gesellschaften relevanten primärrechtlichen (insbesondere Grundfreiheiten) und sekundärrechtlichen Normen des Unionsrechts näher behandelt. Darüber hinaus werden die besonderen europäischen Gesellschaftsformen einer näheren Betrachtung unterzogen und zu den nationalen Gesellschaftsformen in Bezug gesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmittel bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Literatur
Kalss/Klampfl, Europäisches Gesellschaftsrecht
Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht
Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 00:01