040461 UK Versicherungsrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.09.2017 09:00 bis Do 21.09.2017 12:00
- Abmeldung bis Sa 14.10.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Klausurtermine:Freitag, 12.01.2018, 11:30 - 13:00, Hörsaal 7
Freitag, 19.01.2018, 11:30 - 13:00, Hörsaal 7
- Freitag 10.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 10.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 17.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 24.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 01.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 15.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 12.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 19.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Inhalte: Diese Lehrveranstaltung bietet einen fundierten Einblick in das Rechtsgebiet des Versicherungsvertragsrechts, welches nicht nur im Bereich des Wirtschaftslebens eine bedeutende Rolle einnimmt. Auf eine einleitende Auseinandersetzung mit den Grundbegriffen (Versicherung & Versicherungsvertrag) und einem Überblick über die verschiedenen Versicherungssparten folgt eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Allgemeinen Teil des Versicherungsvertragsrechts, also jenen gesetzlichen Bestimmungen, die auf alle Versicherungsverträge Anwendung finden.Behandelt werden insbesondere rechtliche Fragen zur Tätigkeit von Versicherungsagenten, zum Abschluss von Versicherungsverträgen sowie zu den umfangreichen Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien (insbesondere vorvertragliche Anzeigepflichten und vertragliche Obliegenheiten). Ergänzend werden auch grundlegende Kenntnisse von den Spezifika und Besonderheiten der Schadensversicherung dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele näher erläutert.Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des VersicherungsvertragsrechtsMethode: Vortrag unter Verwendung einer PowerPoint-Präsentation und gemeinsame Falllösung mit den Studierenden
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Mazal ; bernhard.mazal@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Mazal ; bernhard.mazal@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die Inhalte der Lehrveranstaltung.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29