Universität Wien

040461 UK Versicherungsrecht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Prüfungsimmanenter Kurs, daher Anwesenheitspflicht!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:
Fr, 24.01.2020, 09.45-11.15, Hs 8
Fr, 31.01.2020, 09.45-11.15, Hs 9

  • Freitag 06.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 13.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 13.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 10.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 10.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 17.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 24.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 31.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalte: Diese Lehrveranstaltung bietet einen Einblick in das praktisch außerordentlich bedeutende Rechtsgebiet des Versicherungsrechts. Einleitend werden die Grundbegriffe des Versicherungsrechts sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen vorgestellt. Im Anschluss folgt eine ausführliche Darstellung des allgemeinen Teils des Versicherungsvertragsrechts (§§ 1-48 VersVG) anhand der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während des „Lebenszyklus“ eines Versicherungsvertrages. Schließlich folgt ein kurzer Überblick über die speziellen Regeln der Schadensversicherung (§§ 51- 80 VersVG), die im VersVG geregelten Versicherungszweige (§§ 81 – 185 VersVG) und die Grundprinzipien der Versicherungsaufsicht.
Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des Versicherungsrechts.
Methode: Interaktiver Vortrag des Stoffes unter Verwendung einer PowerPoint-Präsentation und Fallbeispielen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Weichbold; markus.weichbold@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind die Inhalte der Lehrveranstaltung.
Ergänzend:
Straube/Gisch/Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht, 2. Auflage (2017)
oder
Wieser, Versicherungsvertragsrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage (2019).

Literatur

Straube/Gisch/Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht, 2. Auflage (2017)
oder
Wieser, Versicherungsvertragsrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage (2015).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19