040461 UK Versicherungsrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Prüfungsimmanenter Kurs, daher Anwesenheitspflicht!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.09.2019 09:00 bis Mo 23.09.2019 12:00
- Anmeldung von Do 26.09.2019 09:00 bis Fr 27.09.2019 12:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2019 12:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
Fr, 24.01.2020, 09.45-11.15, Hs 8
Fr, 31.01.2020, 09.45-11.15, Hs 9
- Freitag 06.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 13.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 13.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 10.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 10.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 17.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 24.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 31.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Weichbold; markus.weichbold@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Weichbold; markus.weichbold@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die Inhalte der Lehrveranstaltung.
Ergänzend:
Straube/Gisch/Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht, 2. Auflage (2017)
oder
Wieser, Versicherungsvertragsrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage (2019).
Ergänzend:
Straube/Gisch/Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht, 2. Auflage (2017)
oder
Wieser, Versicherungsvertragsrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage (2019).
Literatur
Straube/Gisch/Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht, 2. Auflage (2017)
oder
Wieser, Versicherungsvertragsrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage (2015).
oder
Wieser, Versicherungsvertragsrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage (2015).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des Versicherungsrechts.
Methode: Interaktiver Vortrag des Stoffes unter Verwendung einer PowerPoint-Präsentation und Fallbeispielen.