Universität Wien

040461 UK Versicherungsrecht (2023W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

Es besteht Anwesenheitspflicht! Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine: Di, 5.12. und 12.12.2023, 18.30-20.00 Uhr

  • Dienstag 14.11. 18:30 - 21:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 21.11. 18:30 - 21:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 28.11. 18:30 - 21:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 05.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 12.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalte: Diese Lehrveranstaltung bietet einen Einblick in das praktisch außerordentlich bedeutende Rechtsgebiet des Versicherungsrechts. Einleitend werden die Grundbegriffe des Versicherungsrechts sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen vorgestellt. Im Anschluss folgt eine ausführliche Darstellung des allgemeinen Teils des Versicherungsvertragsrechts (§§ 1-48 VersVG) anhand der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während des „Lebenszyklus“ eines Versicherungsvertrages. Schließlich folgt ein kurzer Überblick über die speziellen Regeln der Schadensversicherung (§§ 51- 80 VersVG), die im VersVG geregelten Versicherungszweige (§§ 81 – 185 VersVG) und die Grundprinzipien der Versicherungsaufsicht.
Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des Versicherungsrechts.
Methode: Interaktiver Vortrag des Stoffes

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es finden zwei Klausuren statt (je 45 Minuten, je 18 Punkte). Mitarbeitspunkte können durch Mitarbeit in den Einheiten erreicht werden

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses:
0-20 Punkte = Nicht genügend
21-25 Punkte = Genügend
26-30 Punkte = Befriedigend
31-35 Punkte = Gut
36-40 Punkte = Sehr gut

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind die Inhalte der Lehrveranstaltung. Diese orientieren sich am Orac-Skriptum Versicherungsvertragsrecht. Das Skriptum wird ausdrücklich zur Vorbereitung auf die einzelnen Einheiten und die Klausuren empfohlen.

Literatur

Weichbold, Versicherungsvertragsrecht, 5. Auflage (2022).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 29.08.2023 08:26