040462 VK RdW: Rechtliche Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung (2013W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht - prüfungsimmanente LehrveranstaltungTeilnahmevoraussetzungen:1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne sowie http://extrw.univie.ac.at/
2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.Rechtzeitige Anmeldung über das univis!!!
2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.Rechtzeitige Anmeldung über das univis!!!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 06.09.2013 09:00 bis Fr 20.09.2013 14:00
- Anmeldung von Mi 25.09.2013 09:00 bis Do 26.09.2013 17:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2013 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 02.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 09.12. 16:00 - 20:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 16.12. 16:00 - 20:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 13.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 20.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Prüfungspflicht nach UGB, Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach UGB, dem EU-Recht sowie internationalen Prüfungsstandards, Haftung des Abschlussprüfers nach UGB, Grundlagen der Abschlussprüfung nach UGB, ISA, SAS, Gründungsprüfungen, Prüfungen im Rahmen von Umgründungen
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine einmalige Abwesenheit (90 Minuten) wird noch toleriert.Die Leistungskontrolle selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, einen kurzen Zwischentest sowie zwei Klausuren zu je 45 Minuten am Ende der Lehrveranstaltung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Besprechung von OGH-Entscheidungen und aktuellen Artikeln aus Fachzeitschriften, Präsentationen; mündliche Mitarbeit der Studierenden
Literatur
Bücher und Kommentare:Doralt, Haftung der Abschlussprüfer, LexisNexis, Wien (2005) Gruber, Aktuelle Probleme der Abschlussprüfung, Manz, Wien (2006) Straube, Kommentar zum Handelsgesetzbuch. 2. Band: Rechnungslegung §§ 189 -
283 HGB, Manz, Wien (2000)
Koppensteiner, GmbH-Gesetz, Orac, Wien (1999) Doralt, Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 1 u. 2, Linde, Wien (2003)Aufsätze:Doralt, Abschlussprüfung neu: Unabhängigkeit geschwächt und Haftung reduziert! , Bank Archiv 2006, 173ff.
Tiedje, Die neue EU-Richtlinie zur Abschlussprüfung, WPg 2006, 593ff.Fachgutachten und Standards:International Standards on Auditing (ISAs) (auf www.ifac.org)KFS/PG1 Über Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlußprüfungen
nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetze
KFS/PG1a Zur Verpflichtung des Abschlussprüfers Bilanzfälschungen und
Malversationen aufzudecken
KFS/PG2 Über Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei
Abschlußprüfungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes
KFS/PG2a Abänderung des Fachgutachtens KFS/PG 2
IWP/PG5 Über Grundsätze der Bestimmung des Umfanges von Prüfungshandlungen
KFS/PG6 Zur Offenlegung der gesetzlichen Vorschriften, nach denen der
Jahresabschluss erstellt und der Grundsätze, nach denen die Prüfung des
Jahresabschlusses durchgeführt wurde
IWP/PG8 Zur Einbindung des Bestätigungsvermerks (§ 274 HGB) in einen nach
internationalen Prüfungsgrundsätzen gestalteten Bestätigungsbericht
IWP/PG9 Über Grundsätze für Erteilung von Bestätigungsvermerken bei
Abschlussprüfungen nach den Vorschriften des HGB (idF ReLÄG 2004)
KFS/PE4 Zur Verpflichtung des Abschlußprüfers auf Vorlage des
Prüfungsberichts gemäß § 273 Abs 3 HGB (Mai 1983 - überarbeitet 20.Mai 1992)
KFS/PE5 Zur Einholung von Vollständigkeitserklärungen
KFS/PE6 Zur Verpflichtung des Abschlußprüfers auf Vorlage des
Prüfungsberichts gemäß § 273 Abs 3 HGB bei Personengesellschaften des Handelsrechts im Sinn von § 221 Abs 5 HGB
KFS/PE7 Zur Vorgangsweise bei Erstprüfungen
KFS/PE8 Zur Verpflichtung des Abschlussprüfers auf Vorlage des
Prüfungsberichts bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zur Ausübung der Redepflicht gemäß § 273 Abs 2 HGB bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei Personengesellschaften des Handelsrechts im Sinne des § 221 Abs 5 HGB
IWP/PE9 Zur Formulierung des Bestätigungsvermerkes zu einem befreienden
Konzernabschluss im Sinne des § 245 a HGB (KonzaG)
IWP/PE10 Stellungnahme zu den materiellen Voraussetzungen eines befreienden
Konzernabschlusses im Sinne des § 245 a HGB (KonzaG)
KFS/PE13 Zur Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine
Pflichtprüfungen gem. § 268 HGB sind und bei Aufträgen zur Durchführung einer prüferischen Durchsicht
283 HGB, Manz, Wien (2000)
Koppensteiner, GmbH-Gesetz, Orac, Wien (1999) Doralt, Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 1 u. 2, Linde, Wien (2003)Aufsätze:Doralt, Abschlussprüfung neu: Unabhängigkeit geschwächt und Haftung reduziert! , Bank Archiv 2006, 173ff.
Tiedje, Die neue EU-Richtlinie zur Abschlussprüfung, WPg 2006, 593ff.Fachgutachten und Standards:International Standards on Auditing (ISAs) (auf www.ifac.org)KFS/PG1 Über Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlußprüfungen
nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetze
KFS/PG1a Zur Verpflichtung des Abschlussprüfers Bilanzfälschungen und
Malversationen aufzudecken
KFS/PG2 Über Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei
Abschlußprüfungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes
KFS/PG2a Abänderung des Fachgutachtens KFS/PG 2
IWP/PG5 Über Grundsätze der Bestimmung des Umfanges von Prüfungshandlungen
KFS/PG6 Zur Offenlegung der gesetzlichen Vorschriften, nach denen der
Jahresabschluss erstellt und der Grundsätze, nach denen die Prüfung des
Jahresabschlusses durchgeführt wurde
IWP/PG8 Zur Einbindung des Bestätigungsvermerks (§ 274 HGB) in einen nach
internationalen Prüfungsgrundsätzen gestalteten Bestätigungsbericht
IWP/PG9 Über Grundsätze für Erteilung von Bestätigungsvermerken bei
Abschlussprüfungen nach den Vorschriften des HGB (idF ReLÄG 2004)
KFS/PE4 Zur Verpflichtung des Abschlußprüfers auf Vorlage des
Prüfungsberichts gemäß § 273 Abs 3 HGB (Mai 1983 - überarbeitet 20.Mai 1992)
KFS/PE5 Zur Einholung von Vollständigkeitserklärungen
KFS/PE6 Zur Verpflichtung des Abschlußprüfers auf Vorlage des
Prüfungsberichts gemäß § 273 Abs 3 HGB bei Personengesellschaften des Handelsrechts im Sinn von § 221 Abs 5 HGB
KFS/PE7 Zur Vorgangsweise bei Erstprüfungen
KFS/PE8 Zur Verpflichtung des Abschlussprüfers auf Vorlage des
Prüfungsberichts bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zur Ausübung der Redepflicht gemäß § 273 Abs 2 HGB bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei Personengesellschaften des Handelsrechts im Sinne des § 221 Abs 5 HGB
IWP/PE9 Zur Formulierung des Bestätigungsvermerkes zu einem befreienden
Konzernabschluss im Sinne des § 245 a HGB (KonzaG)
IWP/PE10 Stellungnahme zu den materiellen Voraussetzungen eines befreienden
Konzernabschlusses im Sinne des § 245 a HGB (KonzaG)
KFS/PE13 Zur Haftung für Fehler des Prüfers bei Prüfungen, die keine
Pflichtprüfungen gem. § 268 HGB sind und bei Aufträgen zur Durchführung einer prüferischen Durchsicht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29