Universität Wien

040463 UK Berufsspezifisches Recht für Wirtschaftstreuhänder (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung: Do, 5.10.2017, 09.00-09.30 Uhr, Zi 3.612
Termin für die Präsentationen: Mo 27.11.2017, 09:00 - 16:00, Zi. 3.612


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Themengebiete:

- Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Grundlegendes, Zulassung, Prüfungen, Berufsanwärter, Bestellungen, Rechte und Pflichten udgl)
- Europarechtliche Vorgaben betreffend die Berufsgruppe der Wirtschaftstreuhänder
- Möglichkeiten der Vergesellschaftung von Wirtschaftstreuhändern
- Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (2011) und die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen (2011)
- Disziplinarrecht und berufsrechtliche Vertretung der Wirtschaftstreuhänder
- Exkurs: Der Bilanzbuchhalter
- Die Abschlussprüfung nach dem UGB und dem Gesellschaftsrecht
- Regelungen über den Wirtschaftstreuhänder in österreichischen Gesetzen
- Neue Judikatur und Literatur zur Haftung der Wirtschaftstreuhänder
- Funktion und Aufgaben der Treuhandschaft unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders

Ziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über gängige sowie aktuelle rechtliche Fragestellungen und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Beruf des Wirtschaftstreuhänders erlangen.

Methoden:
Referate, Diskussionen, Klausur

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund eines Referats, der mündlichen Mitarbeit und einer Klausur am Ende der Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der Vorbesprechung besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund eines Referats, der mündlichen Mitarbeit und einer Klausur am Ende der Lehrveranstaltung.

Prüfungsstoff

Referate, Diskussionen, Klausur

Literatur

Gesetzestexte, Judikatur

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29