Universität Wien

040463 UK Miet- und Wohnrecht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
Mittwoch 20.11.2019 15:00 - 16:30 Hörsaal 6
Mittwoch 04.12.2019 15:00 - 16:30 Hörsaal 6

  • Mittwoch 09.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 16.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 23.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 30.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 06.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 13.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 20.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Mittwoch 04.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung Miet- und Wohnrecht bietet einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Wohn- und Geschäftsraummiete. Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung steht die Übermittlung von Kenntnissen im Bereich des Miet- und des Wohnungseigentumsrechts.
Nach einer Gesamtdarstellung des österreichischen Bestandrechts wird im Rahmen des ersten Blocks der Aufbau und der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes dargelegt und auf Fragen des Kündigungs- und des Preisschutzes - samt den einzelnen Mietzinsbildungsvorschriften- eingegangen.
Im Fokus steht die Darstellung der Geschäftsraummiete und des bei ihr- im Regelfall zur Anwendung kommenden -angemessenen Mietzins in Abgrenzung zur Unternehmenspacht. Darüber hinaus werden die speziell für Unternehmen anwendbaren mietrechtlichen Normen, insbesondere Mietzinsanhebungsrechte im Falle einer Unternehmensveräußerung oder eines Machtwechsels im Unternehmen erläutert.
Der zweite große Block der Lehrveranstaltung vermittelt Grundkenntnisse des Wohnungseigentumsrechts, einer besonderen Form des Miteigentums. Hier werden insbesondere wohnungseigentumstaugliche Objekte, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Wartungs- und Instandhaltungspflichten behandelt. Zudem wird die Natur der Eigentümergemeinschaft, einer juristischen Person mit Teilrechtsfähigkeit, welche in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann, erläutert.
An geeigneter Stelle werden Exkurse zu Querschnittsmaterien angestrebt (Grundbuchsrecht, Immobiliensteuerrecht, Immobilienmaklerrecht).
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ein Grundverständnis für eine Vielzahl an mietrechtlichen Normen zu vermitteln. Durch die Erarbeitung kleiner Fälle werden theoretische Kenntnisse auch in praxisrelevanter Form angewandt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt. Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Gregor Grundei; gregor.grundei@univie.ac.at).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Der Schwerpunkt (nicht der Prüfungsstoff!) der Klausuren liegt auf den im Kurs durchgenommenen Inhalten.

Zur Mitarbeitsanregung werden die Folien nicht online gestellt. Prüfungsstoff ist die unten angegebene Literatur. Für die Erarbeitung wohnrechtlicher Fragestellungen bietet sich der Kodex bürgerliches Recht an.

Literatur

Weilinger, Privatrecht7 für die Grundzüge des Immobilien- und Bestandrechts,
Kothbauer/Malloth, Mietrecht,
Lenk, Wohnungseigentumsrecht,
Kodex Bürgerliches Recht.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19