Universität Wien

040466 UK Internationales Steuerrecht (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Zwischenklausur:
FR 13.10.2023 09.45-11.15 Hörsaal 4
Endklausur:
FR 03.11.2023 09.45-11.15 Hörsaal 4

Donnerstag 05.10. 13:15 - 16:30 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Samstag 07.10. 09:00 - 14:45 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Montag 09.10. 08:00 - 13:00 Seminarraum 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Freitag 13.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Freitag 20.10. 14:00 - 17:30 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Samstag 21.10. 09:00 - 14:45 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Montag 23.10. 08:00 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Freitag 03.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dieser Kurs findet in deutscher Sprache statt; es werden allerdings auch englischsprachige Unterlagen verwendet.

Zwingende Teilnahmevoraussetzungen: StEOP
Dringend empfohlene Teilnahmevoraussetzung: vorherige Absolvierung des Moduls "Steuerrecht" (Vorlesung Steuerrecht und UK Steuerrecht). Zusätzlich empfehlen wir bei unserem Modul "Besteuerung Multinationaler Unternehmen" unbedingt den Kurs „Internationales Steuerrecht“ im WiSe zuerst zu machen!

Inhalte:
• Wiederholung der Grundsätze des österreichischen Außensteuerrechts (Auslandsbeziehungen von Steuerinländern; Inlandsbeziehungen von Steuerausländern)
• Systematische Einführung in die Grundsätze und Begriffe des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des OECD-Musterabkommens
Verteilungsnormen der Doppelbesteuerungsabkommen
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Abkommensmissbrauch
Diskriminierungsverbote
Streitvermeidung und Informationsaustausch
Aktuelle Entwicklungen
• Einfluss des EU-Rechts auf grenzüberschreitende Sachverhalte

Methoden:
Die Studierenden bereiten sich im Selbststudium auf die Lehrveranstaltung vor und eignen sich die Inhalte anhand der angegebenen Literatur vorab an. Diese Inhalte werden in der Lehrveranstaltung durch das gemeinsame Diskussion von Fällen und Fallstudien, unterstützt durch eine PPT-Präsentation gefestigt und vertieft.

Ziele:
Ziel ist es, den Studierenden einen fundierten Einblick in die steuerliche Behandlung verschiedenartiger grenzüberschreitender Sachverhalte auf Grundlage des DBA-Rechts unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben zu bieten. Nach der positiven Absolvierung des Kurses sollen die Studiereden in der Lage sein, die Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen, diese anzuwenden und Zweifelsfragen fundiert eine Lösung zuführen zu können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 12 Punkte (entspricht 12 %) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 2 Mitarbeitsfällen: 8 Punkte (entspricht 8 %)

Die Teilklausuren dauern 45 bzw 60 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.

Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (Beleg durch Unterschriftsleistung).
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.

Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.

Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:

Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)

Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.

Prüfungsstoff

Inhalte
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (2019) 679-739,
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien

Literatur

• Kapitel „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (Manz 2019) 679-739.
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (Linde 2021) 1-128.
• Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 23.10.2023 10:47