040466 UK Internationales Steuerrecht (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.09.2024 09:00 bis Do 19.09.2024 12:00
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet in deutscher Sprache statt; es werden allerdings auch englischsprachige Unterlagen verwendet.
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.Die erste Teilklausur (Zwischenklausur) findet am Donnerstag, den 10.10.2024 ab 15.00 Uhr am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur (Endklausur) findet am Freitag, den 25.10.2024 von 15.00-16:30 Uhr (Prüfungszeit: 60 Minuten) statt.- Donnerstag 03.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 04.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Samstag 05.10. 09:00 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 10.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 11.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Samstag 12.10. 09:00 - 13:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 17.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 18.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 25.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 12 Punkte (entspricht 12 %) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 2 Mitarbeitsfällen: 8 Punkte (entspricht 8 %)Die Teilklausuren dauern 45 (1. Teilklausur) bzw 60 (2. Teilklausur) Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung von Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Kommentierungen der Gesetzesstellen (auch durch einzelne Wörter), Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (Beleg durch Unterschriftsleistung).
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Die Kriterien für die Leistungsbeurteilung unterteilen sich folgendermaßen:
1. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
2. Teilklausur: 40 Punkte (entspricht 40%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 12 Punkte (entspricht 12 %) sowie
Mitarbeit durch schriftliche Lösung von 2 Mitarbeitsfällen: 8 Punkte (entspricht 8 %)Die Teilklausuren dauern 45 (1. Teilklausur) bzw 60 (2. Teilklausur) Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung von Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Kommentierungen der Gesetzesstellen (auch durch einzelne Wörter), Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (Beleg durch Unterschriftsleistung).
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.Insgesamt führt ein Fernbleiben in mehr als 2 Einheiten von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Inhalte
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 13. Auflage (2024) Kapitel 5 Tz 1300-1401.
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien
des Kapitels „Grundzüge des Internationalen Steuerrechts“ in Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 13. Auflage (2024) Kapitel 5 Tz 1300-1401.
des Lehrbuchs Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
der Fallstudien sowie
der PPT-Folien
Literatur
• Hohenwarter, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts, in Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 13. Auflage (Manz 2024) Kapitel 5 Tz 1300-1401.
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
• Kodex Studienausgabe Internationales Steuerrecht (1. Auflage, Stand 1.6.2024)
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)
• Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions, 3. Auflage (2021) 1-128,
• Kodex Studienausgabe Internationales Steuerrecht (1. Auflage, Stand 1.6.2024)
• PPT-Folien und Fälle (werden zeitgerecht im Rahmen der LV zur Verfügung gestellt)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 29.08.2024 07:05
Dringend empfohlene Teilnahmevoraussetzung: vorherige Absolvierung des Moduls "Steuerrecht" (Vorlesung Steuerrecht und UK Steuerrecht). Zusätzlich empfehlen wir bei unserem Modul "Besteuerung Multinationaler Unternehmen" unbedingt den Kurs „Internationales Steuerrecht“ im WiSe zuerst zu machen!Inhalte:
• Wiederholung der Grundsätze des österreichischen Außensteuerrechts (Auslandsbeziehungen von Steuerinländern; Inlandsbeziehungen von Steuerausländern)
• Systematische Einführung in die Grundsätze und Begriffe des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des OECD-Musterabkommens und ausgewählter Doppelbesteuerungsabkommen
Verteilungsnormen der Doppelbesteuerungsabkommen
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Abkommensmissbrauch
Diskriminierungsverbote
Streitvermeidung und Informationsaustausch
Aktuelle Entwicklungen
• Einfluss des EU-Rechts auf grenzüberschreitende SachverhalteMethoden:
Die Studierenden bereiten sich im Selbststudium auf die Lehrveranstaltung vor und eignen sich die Inhalte anhand der angegebenen Literatur vorab an. Diese Inhalte werden in der Lehrveranstaltung durch die gemeinsame Diskussion von Fällen und Fallstudien, unterstützt durch eine PPT-Präsentation gefestigt und vertieft.Ziele:
Ziel ist es, den Studierenden einen fundierten Einblick in die steuerliche Behandlung verschiedenartiger grenzüberschreitender Sachverhalte auf Grundlage des DBA-Rechts unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben zu bieten. Nach der positiven Absolvierung des Kurses sollen die Studiereden in der Lage sein, die Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen, diese anzuwenden und Zweifelsfragen fundiert eine Lösung zuführen zu können.