040469 VK RdW: Insolvenzrecht (2010W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs für alle Studienrichtungen, auch MitbelegerInnen:
die positive Absolvierung des einführenden Kurses "Grundzüge des Rechts" ,
sowie
zusätzlich für die Studienrichtungen Bakkalaureat Betriebswirtschaft (1. Oktober 2006) und Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft (1. Oktober 2008) die positive Absolvierung des "Moduls Privatrecht".1. Klausur: Fr, 21.01.2011, 19.00-20.00
2. Klausur: Fr, 28.01.2011, 19.00-20.00
die positive Absolvierung des einführenden Kurses "Grundzüge des Rechts" ,
sowie
zusätzlich für die Studienrichtungen Bakkalaureat Betriebswirtschaft (1. Oktober 2006) und Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft (1. Oktober 2008) die positive Absolvierung des "Moduls Privatrecht".1. Klausur: Fr, 21.01.2011, 19.00-20.00
2. Klausur: Fr, 28.01.2011, 19.00-20.00
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 08.09.2010 09:00 bis Mi 22.09.2010 17:00
- Anmeldung von Di 28.09.2010 09:00 bis Mi 29.09.2010 17:00
- Abmeldung bis Do 14.10.2010 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 17.12. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
- Freitag 14.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
- Montag 17.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 4
- Freitag 21.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
- Freitag 28.01. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
materielles Insolvenzrecht (insbesondere Insolvenzeröffnungsgründe, Sanierungsmöglichkeiten, Anfechtungsrecht), Rechtsfragen der Krisenfinanzierung insbesondere Eigenkapitalersatzrecht; Konkursverschleppungshaftung; Grundzüge des formellen Insolvenzrechts (Konkurs-, Ausgleichs- und Reorganisationsverfahren)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine einmalige Abwesenheit (90 Minuten) wird noch toleriert.Die Leistungskontrolle selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, einen kurzen Zwischentest sowie zwei Klausuren zu je 45 Minuten am Ende der Lehrveranstaltung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vermittlung von Grundlagen im Insolvenzrecht und im Krisengesellschaftsrecht
Prüfungsstoff
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. In der Stunde werden Folien oder Powerpoint-Präsentationen verwendet.
Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.
Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.
Literatur
Fink, Insolvenzrecht (LexisNexis ARD-Orac Skriptum in der jeweils aktuellen Auflage)
aktueller Gesetzestext von: KO, AO, EuInsVO; URG, UGB, EKEG
aktueller Gesetzestext von: KO, AO, EuInsVO; URG, UGB, EKEG
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29