Universität Wien

040469 UK RdW: Insolvenzrecht (2015W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anwesenheitspflicht - prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Teilnahmevoraussetzungen:

1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne

2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 28.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 04.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 09.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 11.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 16.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 23.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 30.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag 03.12. 18:30 - 20:00 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung hat die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Insolvenzrechts zur Aufgabe. Neben einer Einführung in die Funktion und das Anliegen des gegenständlichen Rechtsgebiets sollen vor allem die beteiligten Personen und Organe, die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung sowie das materielle Insolvenzrecht, konkret die Wirkungen der Insolvenzeröffnung und die Grundzüge des Anfechtungsrechts, näher erläutert werden. Ergänzend werden die Grundzüge des Sanierungsplans und des Sanierungsverfahrens vorgestellt, und ebenso die Sonderbestimmungen für die Insolvenz einer natürlichen Person vorgestellt und besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Dr. Sima; katja.sima@univie.ac.at). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Vermittlung von Grundlagen im Insolvenzrecht sowie sonstiger bedeutender Aspekte der Gesellschaft in der Krise

Prüfungsstoff

Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es werden Folien oder Powerpoint-Präsentationen verwendet, diese stehen auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Literatur

Fink, Insolvenzrecht (LexisNexis Orac-Rechtsskriptum, 9. Auflage, 2015) Aktueller Gesetzestext von IO, EuInsVO, URG, EKEG, UGB

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29