Universität Wien

040469 UK RdW: Insolvenzrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:

Mo, 28.11.2016, 16.45-18.15, Hs 17
Mo, 05.12.2016, 16.45-18.15, Hs 17

  • Montag 07.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 09.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 14.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 16.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 21.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Mittwoch 23.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 28.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 05.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt:
Diese Lehrveranstaltung hat die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Insolvenzrechts zur Aufgabe. Neben einer Einführung in die Funktion und das Anliegen des gegenständlichen Rechtsgebiets sollen vor allem die beteiligten Personen und Organe, die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung sowie das materielle Insolvenzrecht, konkret die Wirkungen der Insolvenzeröffnung und die Grundzüge des Anfechtungsrechts, näher erläutert werden. Ergänzend werden die Grundzüge des Sanierungsplans und des Sanierungsverfahrens vorgestellt, und ebenso die Sonderbestimmungen für die Insolvenz einer natürlichen Person vorgestellt und besprochen.

Ziele:
Vermittlung von Grundlagen im Insolvenzrecht sowie sonstiger bedeutender Aspekte der Gesellschaft in der Krise

Methoden:
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es werden Folien oder Powerpoint-Präsentationen verwendet, diese stehen auf der Homepage des Instituts (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereit. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff wird in der 1. Einheit von der Lehrveranstaltungsleiterin bekanntgegeben.

Literatur

Fink, Insolvenzrecht (LexisNexis Orac-Rechtsskriptum, 9. Auflage, 2015) Aktueller Gesetzestext von IO, EuInsVO, URG, EKEG, UGB

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29