040470 VK RdW: Besonderes Wirtschaftsrecht (2014W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht - prüfungsimmanente LehrveranstaltungTeilnahmevoraussetzungen:1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne
2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.Rechtzeitige Anmeldung über das univis!!!
2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.Rechtzeitige Anmeldung über das univis!!!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.09.2014 09:00 bis Mi 24.09.2014 14:00
- Abmeldung bis Di 14.10.2014 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 15.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 17.10. 16:45 - 18:15 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 17.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 22.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 23.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 24.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 30.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 13.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da es sich um eine prüfungsimmanente LV handelt, ist grundsätzlich durchgehende Anwesenheit erforderlich.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, Themenausarbeitung samt Kurzpräsentation sowie zwei Klausuren zu je 45 Minuten am Ende des Kurses.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, Themenausarbeitung samt Kurzpräsentation sowie zwei Klausuren zu je 45 Minuten am Ende des Kurses.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Vortrag anhand von Folien; gemeinsames Erarbeiten ausgewählter Lehrinhalte bzw. Fallstudien, welche von den Studierenden vorzubereiten und im Rahmen von Kurzreferaten zu präsentieren sind (Angaben werden zeitgerecht online gestellt)
Literatur
- Folien/Powerpoint-Präsentationen (werden zeitgerecht zum Download von der Instituts-Homepage online gestellt)
- Raschauer B. (Hrsg), Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts, 3. Auflage (2010): Allgemeiner Teil zur Gänze; aus dem Besonderen Teil der 1. Abschnitt: Gewerberecht sowie der 4. Abschnitt: Vergaberecht)
- Roland Winkler (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht (2008): Teil II (Wirtschaftsordnungsrecht)
- Gesetzestexte (Kodex Besonderes Verwaltungsrecht und Kodex Verwaltungsverfahrensgesetze jeweils in der aktuellen Auflage!)
- Raschauer B. (Hrsg), Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts, 3. Auflage (2010): Allgemeiner Teil zur Gänze; aus dem Besonderen Teil der 1. Abschnitt: Gewerberecht sowie der 4. Abschnitt: Vergaberecht)
- Roland Winkler (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht (2008): Teil II (Wirtschaftsordnungsrecht)
- Gesetzestexte (Kodex Besonderes Verwaltungsrecht und Kodex Verwaltungsverfahrensgesetze jeweils in der aktuellen Auflage!)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29
- Grundlagen der Wirtschaftsverfassung (Begriffe, Einordnung, Kompetenzlehre und Staatsorganisation, [Wirtschafts]Grundrechte),
- Europarechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftsrechts ("organisatorische"; Grundlagen des EU-Rechts, Grundfreiheiten)Im weiteren Kursverlauf wird ein Einblick in die praktisch bedeutsamen Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts geboten und anhand kurzer praktischer Fallbeispiele vertieft. Behandelt werden im Besonderen:
- das Gewerbliche Berufs- und Anlagenrecht samt Grundlagen des Verwaltungsverfahrens
- das Bau- und Raumordnungsrecht sowie
- das Vergaberecht.