040470 UK Besonderes Wirtschaftsrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.09.2018 09:00 bis Do 20.09.2018 12:00
- Abmeldung bis Mo 15.10.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 04.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 11.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 18.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 25.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 08.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 15.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 22.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 29.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 06.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 13.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 10.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 17.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 24.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 31.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Inhalte: Im Zentrum dieser Lehrveranstaltung stehen die öffentlich-rechtlichen Aspekte und Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Betätigung. Für eine solche sind eben nicht nur die Bestimmungen des Privatrechts von maßgeblicher Bedeutung, sondern das heutige Wirtschaftsleben wird auch massiv durch zahlreiche Normen des öffentlichen Rechts geprägt und determiniert.Die Bedeutung und Tragweite des öffentlichen Wirtschaftsrechts soll anhand zweier Themenschwerpunkte aufgezeigt werden. Zum einen findet eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem im Spannungsverhältnis zwischen Regulierung und Liberalisierung stehenden Gewerberecht statt, welches den Antritt, die Ausübung und die Beendigung der meisten erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten zum Regelungsinhalt hat. Behandelt werden insbesondere Begrifflichkeit und Einteilung der Gewerbe, die spezifischen Antrittsvoraussetzungen, sowie Spezialfragen zum gewerberechtlichen Geschäftsführer. Darüber hinaus wird aber auch das Recht der gewerblichen Betriebsanlagen näher behandelt und allem voran die Genehmigungsvoraussetzungen einer solchen Einrichtung erläutert.Zweiter Themenschwerpunkt ist das an der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht liegende Vergaberecht, welches die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand (wie die Vergabe eines Bauauftrags zur Errichtung einer Autobahn durch den Bund) regelt, um einen fairen und lauteren Wettbewerb, sowie die Gleichbehandlung aller Bieter und Bewerber zu gewährleisten. Neben den essentiellen Fragen welcher öffentliche Auftraggeber mit welchen Arten von Aufträgen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 unterliegt (persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich), werden auch die Grundsätze sowie der Ablauf eines Vergabeverfahrens skizziert und abschließend der Rechtsschutz übergangener Bieter erörtert.Begleitend werden auch die Grundlagen des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts (va Staatsorganisation, Kompetenzverteilung, Grundrechte, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Grundzüge des Verwaltungsverfahrensrechts) vermittelt.Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen auf dem Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Gewerbe- und Vergaberechts.Methode: Die Vermittlung des Stoffes erfolgt durch Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. In den Stunden werden Folien oder Powerpoint-Präsentationen verwendet.Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist für einen positiven Abschluss grundsätzlich eine durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine Abwesenheit von zwei Einheiten wird gerade noch toleriert.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung selbst erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs und zweier gleichwertiger Klausuren zu jeweils 90 Minuten (je 45% = je 36 Punkte) am Ende der Lehrveranstaltung. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung selbst erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs und zweier gleichwertiger Klausuren zu jeweils 90 Minuten (je 45% = je 36 Punkte) am Ende der Lehrveranstaltung. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Mag. Ivanisevic; viktoria.ivanisevic@univie.ac.at).Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist für einen positiven Abschluss grundsätzlich eine durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine Abwesenheit von zwei Einheiten wird gerade noch toleriert.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung selbst erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs und zweier gleichwertiger Klausuren zu jeweils 90 Minuten (je 45% = je 36 Punkte) am Ende der Lehrveranstaltung. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 41 Punkte - genügend, ab 51 Punkte - befriedigend, ab 61 Punkte - gut, ab 71 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung selbst erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) im Kurs und zweier gleichwertiger Klausuren zu jeweils 90 Minuten (je 45% = je 36 Punkte) am Ende der Lehrveranstaltung. Ab 51% (= 41 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 41 Punkte - genügend, ab 51 Punkte - befriedigend, ab 61 Punkte - gut, ab 71 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die Inhalte des in der Lehrveranstaltung ausgeteilten Folienskriptums.
Literatur
- Folienskriptum (wird auf der Lernplattform moodle zur Verfügung gestellt)
- Gesetzesausgabe der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) und des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in der jeweils aktuellen Fassung (Verlag Manz, LexisNexis ARD-Orac oder RIS-Ausdruck)
- Gesetzesausgabe der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) und des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in der jeweils aktuellen Fassung (Verlag Manz, LexisNexis ARD-Orac oder RIS-Ausdruck)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 24.06.2022 00:14