040470 UK Besonderes Wirtschaftsrecht (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
Es besteht Anwesenheitspflicht! Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2023 09:00 bis Fr 22.09.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 20.10.2023 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
MI 24.01.2024 15.00-16.30 Hörsaal 16
MI 31.01.2024 15.00-16.30 Hörsaal 16
- Mittwoch 04.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 11.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 18.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 25.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 08.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 15.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 22.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 29.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 06.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 13.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 13.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 10.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 17.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 24.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 31.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit in den Einheiten, die dem freiwilligen Erwerb von max 8 Mitarbeitspunkten dienen (8 Punkte) sowie zweier schriftlicher Klausuren ( 36 Punkte) am Ende des Kurses.
Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei der Klausur verwendet werden.
Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/.
Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei der Klausur verwendet werden.
Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Formann, matthias.formann@univie.ac.at).
Die Beurteilung erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit in den Einheiten (8 Punkte) und zweier gleichwertiger Klausuren zu jeweils 90 Minuten (je 36 Punkte) am Ende der Lehrveranstaltung. Ab 41 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.
Die Beurteilung erfolgt anhand mündlicher Mitarbeit in den Einheiten (8 Punkte) und zweier gleichwertiger Klausuren zu jeweils 90 Minuten (je 36 Punkte) am Ende der Lehrveranstaltung. Ab 41 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Die Unterlagen befinden sich auf der Lernplattform Moodle.
Literatur
- Folienskriptum (wird auf moodle gestellt)
- Gesetzesausgabe der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) sowie des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)in der jeweils aktuellen Fassung (Verlag Manz oder LexisNexis ARD-Orac)
- Gesetzesausgabe der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) sowie des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)in der jeweils aktuellen Fassung (Verlag Manz oder LexisNexis ARD-Orac)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 29.08.2023 08:06
Die Bedeutung und Tragweite des öffentlichen Wirtschaftsrechts soll anhand zweier Themenschwerpunkte aufgezeigt werden. Zum einen findet eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem im Spannungsverhältnis zwischen Regulierung und Liberalisierung stehenden Gewerberecht statt, welches den Antritt, die Ausübung und die Beendigung der meisten erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten zum Regelungsinhalt hat. Behandelt werden insbesondere Begrifflichkeit und Einteilung der Gewerbe, die spezifischen Antrittsvoraussetzungen, sowie Spezialfragen zum gewerberechtlichen Geschäftsführer. Darüber hinaus wird aber auch das Recht der gewerblichen Betriebsanlagen näher behandelt und allem voran die Genehmigungsvoraussetzungen einer solchen Einrichtung erläutert.
Zweiter Themenschwerpunkt ist das an der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht liegende Vergaberecht, welches die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand (wie die Vergabe eines Bauauftrags zur Errichtung einer Autobahn durch den Bund) regelt, um einen fairen und lauteren Wettbewerb, sowie die Gleichbehandlung aller Bieter und Bewerber zu gewährleisten. Neben den essentiellen Fragen welcher öffentliche Auftraggeber mit welchen Arten von Aufträgen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 unterliegt (persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich), werden auch die Grundsätze sowie der Ablauf eines Vergabeverfahrens skizziert und abschließend der Rechtsschutz übergangener Bieter erörtert.
Begleitend werden auch die Grundlagen des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts (va Staatsorganisation, Kompetenzverteilung, Grundrechte, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Grundzüge des Verwaltungsverfahrensrechts) vermittelt.
Ziele: Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen auf dem Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Gewerbe- und Vergaberechts.