040480 UK RdW: Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht - prüfungsimmanente LehrveranstaltungTeilnahmevoraussetzungen:1. BWL- und IBW-Studierende: Voraussetzungen siehe Studienpläne2. Nicht-BWL oder Nicht-IBW-Studierende (Mitbeleger): positive LVP "Grundzüge des Rechts" oder positiver Abschluß eines gleichwertigen Rechtskurses.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.09.2015 09:00 bis Do 24.09.2015 14:00
- Abmeldung bis Mi 14.10.2015 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 13.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 20.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 27.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 03.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 10.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 17.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 17.11. 20:15 - 21:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 24.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 01.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an die Lehrveranstaltungsleiterin). Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden. Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über
mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später
auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen
und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und
versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.
mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später
auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen
und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und
versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.
Prüfungsstoff
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag der Lehrveranstaltungsleiterin vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf die Homepage (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereitgestellt.
Literatur
Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I², Rz 2/306 bis 2/598; Ratka-Rauter, Handbuch
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29
Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).