040480 UK RdW: Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2016 09:00 bis Do 22.09.2016 14:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2016 14:00
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
Di, 29.11.2016, 18.30-20.00, Hs 10Di, 06.12.2016, 18.30-20.00, Hs 10
- Dienstag 04.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 11.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 18.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 08.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 15.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 22.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 29.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 06.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff wird von der Lehrveranstaltungsleiterin in der ersten Einheit bekanntgegeben.
Literatur
Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I², Rz 2/306 bis 2/598; Ratka-Rauter, Handbuch
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29
Inhalt:
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.Methoden:
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag der Lehrveranstaltungsleiterin vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf die Homepage (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereitgestellt.