040480 UK Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
Es besteht Anwesenheitspflicht! Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2023 09:00 bis Fr 22.09.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 20.10.2023 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
DI 23.01.2024 08.00-09.30 Hörsaal 15
DI 30.01.2024 08.00-09.30 Hörsaal 15
- Dienstag 28.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 05.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 05.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 12.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 09.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 16.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 23.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 30.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund der Mitarbeit in den Einheiten (10% = 4 Punkte), sowie zweier Präsenz-Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses.
Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Mag. Secklehner; jakob.secklehner@univie.ac.at).Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zweier Präsenz-Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel: ab 21 Punkten - genügend, ab 26 Punkten - befriedigend, ab 31 Punkten - gut, ab 36 Punkten - sehr gut.
Notenschlüssel: ab 21 Punkten - genügend, ab 26 Punkten - befriedigend, ab 31 Punkten - gut, ab 36 Punkten - sehr gut.
Prüfungsstoff
Folien der Lehrveranstaltung
Literatur
Ratka/Rauter, Handbuch Geschäftführerhaftung, 2. Auflage (2011);
Koppensteiner/Rüffler, GmbHG, 3. Auflage, §§ 25, 30j und 33;
Artmann/Karollus, Kommentar zum AktG II, §§ 77-84 und §§ 98, 99;
Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Auflage, §§ 84 und 99
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017)
Eberhardt/Gurmann, Managementhaftung in der Praxis (2016)
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand
Koppensteiner/Rüffler, GmbHG, 3. Auflage, §§ 25, 30j und 33;
Artmann/Karollus, Kommentar zum AktG II, §§ 77-84 und §§ 98, 99;
Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Auflage, §§ 84 und 99
Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017)
Eberhardt/Gurmann, Managementhaftung in der Praxis (2016)
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 21.08.2023 10:06
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden.
Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.Methoden:
Die Lehrinhalte werden mittels Vortrag und Rechtsprechung des OGH vom Lehrveranstaltungsleiter vermittelt. Die Studierenden bereiten die OGH-Urteile vor, diese werden sodann in den Einheiten eingehend besprochen. Unterlagen sowie die OGH-Urteile werden auf Moodle zum Download bereitgestellt.