Universität Wien

040588 VO EC EP: Wirtschaftsprivatrecht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 02.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Donnerstag 03.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Donnerstag 17.10. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 18.10. 15:00 - 18:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung soll einen ersten Einblick in die für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in besonders hohem Ausmaß relevanten Rechtsmaterien bieten.

Ausgehend von allgemeinen zivilrechtlichen Grundlagen (Vertragsabschluss, Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsstörungen wie insbesondere Gewährleistung), folgt eine Auseinandersetzung mit dem Unternehmerbegriff des Unternehmensgesetzbuch (UGB) und den mit der Unternehmereigenschaft verbundenen rechtlichen Konsequenzen anhand ausgewählter Beispiele.

Des Weiteren findet im Hinblick auf die Wahl der geeigneten Rechtsform für den Betrieb eines Unternehmens eine Auseinandersetzung mit den wichtigsten Gesellschaftsformen aus dem Bereich des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts statt. Ein vergleichender Überblick anhand ausgewählter Schwerpunkte (va Gründung, Geschäftsführung und Vertretung sowie Haftung von Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen) soll die jeweiligen Charakteristika hervorheben, sowie die "Vor- und Nachteile" der im Wirtschaftsleben am häufigsten auftretenden Gesellschaftsformen aufzeigen.

Abschließend sollen auch grundsätzliche Fragen des Gewerberechts in Bezug auf eine unternehmerische Tätigkeit erörtert werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Wirtschaftsprivatrecht" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 45 Minuten (Achtung: eine separate Anmeldung zur Prüfung über U:SPACE zwingend erforderlich).
Bei der Prüfung ist die Verwendung von unkommentierten Gesetzestexten und nicht elektronischen Wörterbüchern erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können 30 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht werden, ab 16 Punkten (51 %) ist die Prüfung positiv absolviert.

Notenschlüssel: Ab 16 Punkten - Genügend, ab 19,5 - Befriedigend, ab 23,5 - Gut, ab 27,5 - Sehr gut

Prüfungsstoff

Vortrag des LV-Leiters; Folien

Literatur

Wird in der 1. Einheit der VO bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12