Universität Wien

040588 UK Internationale Steuerplanung (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 22.04. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 29.04. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 06.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 13.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 27.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 03.06. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 10.06. 16:45 - 20:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 24.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dringend empfohlene Voraussetzung ist die vorherige Absolvierung des Moduls „Steuerrecht“ und des UK „Internationales Steuerrecht“.
Ziele der Lehrveranstaltung sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen der Internationalen Steuerplanung. Dabei sollen den Studierenden Sonderfragen der Besteuerung internationaler Sachverhalte insbesondere anhand von Fallbeispielen aus der Praxis vermittelt werden. Steueroptimierte grenzüberschreitende Strukturierungen und gängige Steuerplanungsmodelle werden erarbeitet. Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, praxisgerecht mit offenen Fallbeispielen umzugehen, den Sachverhalt vollständig zu erfassen und diesen unter den Tatbestand der einschlägigen steuerlichen Normen zu subsumieren.
Diese Lehrveranstaltung fördert außerdem die Fähigkeiten der Studierenden, Argumente für unterschiedliche Auffassung nachzuvollziehen, wiederzugeben und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund der Mitarbeit in den einzelnen LV-Einheiten (15% = 12 Punkte) sowie zwei Klausuren (je 42,5% = je 34 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache. Die Klausuren finden in der vierten Einheit (13.5.2024) und in der achten Einheit (24.6.2024) statt. In den Klausuren wird der Stoff der Lehrveranstaltung auf Verständnisbasis abgefragt.

Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Beurteilung sind mindestens 51% (= 41 Punkte) erforderlich.
Beurteilungsmaßstab:
71-80 Punkte: Sehr Gut
61-70 Punkte: Gut
51-60 Punkte: Befriedigend
41-50 Punkte: Genügend
0-40 Punkte: Nicht genügend

Prüfungsstoff

Inhalte der Fallstudien und der PPT-Folien

Literatur

Kodex Steuergesetze in der aktuellen Auflage
Fallstudien und PPT-Slides (werden zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt)
Weiterführende Literatur (keine absolute Kaufnotwendigkeit): Pummerer/Eberhartinger, Handbuch der österreichischen Steuerlehre, Band V Internationales Steuerrecht (3. Auflage, 2020, LexisNexis; ISBN: 978-3-7007-6588-2); online verfügbar in der LexisNexis-Datenbank

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 31.07.2024 11:25