Universität Wien

040601 VO Steuerrecht (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
VOR-ORT

Die Vorlesung findet grundsätzlich in Präsenzform am Oskar-Morgenstern-Platz statt. Gleichzeitig werden sämtliche Einheiten der Vorlesung via u:stream und Moodle auch digital zur Verfügung gestellt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Vorlesung findet ausschließlich in Präsenzform am Oskar-Morgenstern-Platz statt und wird in deutscher Sprache abgehalten.

Die Prüfungstermine für die VO Steuerrecht WS 2023/2024 sind:
Montag, 05.02.2024, 12:15 - 15:00, Hörsaal 14 2.Stock + Hörsaal 1 EG
Donnerstag 29.02.2024, 13:15 - 16:30, Hörsaal 14 2.Stock + Hörsaal 1 EG
Dienstag, 23.04.2024, 09.45-13.00, Hörsaal 6
Donnerstag, 27.06.2024, 13:15 - 16:30, Hörsaal 1

Der erste Prüfungstermin des WS 2023/24, i.e. der Termin am 05.02.2024, ist gleichzeitig der letzte Termin des Sommersemesters 2023.

Vor dem jeweiligen Prüfungstermin findet jeweils eine Online Fragestunde statt. Genau Informationen diesbezüglich finden Sie zeitnah auf Moodle.

  • Freitag 06.10. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 20.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 27.10. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 03.11. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 10.11. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 24.11. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 01.12. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 15.12. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 12.01. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 12.01. 15:00 - 18:15 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 19.01. 11:30 - 14:45 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Freitag 26.01. 11:30 - 14:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel ist das Erlernen wesentlicher Inhalte, Methoden und Anwendungsbereiche des Steuerrechts. Die Studierenden erkennen die Bedeutung des Steuerrechts für die Wirtschaft und verstehen dessen Vernetzung mit den anderen Rechtsdisziplinen. Durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Steuerrechts sollen die Studierenden in der Lage sein, sowohl unternehmerische als auch nicht-unternehmerische Sachverhalte auf ihre ertrag-, umsatz- und verkehrsteuerrechtlichen Konsequenzen hin überprüfen zu können.
Dies beinhaltet:
• Grundsätze steuerlicher Gewinnermittlung, Einkünfteermittlung und Einkommensbesteuerung,
• die Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen (Personengesellschaften, Körperschaften),
• Besonderheiten bei der Besteuerung von verbundenen Unternehmen,
• die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers,
• die Systematik der Rechtsverkehrsteuern,
• Besonderheiten bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie
• die europarechtlichen Rahmenbedingungen des Steuerrechts und
• das Steuerverfahrensrecht sowie die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung

Die Inhalte werden von der Vortragenden auf Basis der einschlägigen Rechtsvorschriften und anhand von praxisnahen Fallstudien, wie sie auch Teil der schriftlichen Prüfung sind, vermittelt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich anhand der angegebenen Literatur auf die entsprechenden Vorlesungseinheiten vorbereiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Die Prüfungen im Bereich Steuerrecht finden ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.

Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben:
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten

Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert. Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)

Bonuspunkte:
Durch mündliche Mitarbeit in den Vorlesungseinheiten können bis zu 10 Mitarbeitspunkte erzielt werden. Diese Mitarbeitspunkte werden, unter der Voraussetzung, dass Sie sich ordnungsgemäß für die Vorlesung Steuerrecht angemeldet haben, Ihrem Prüfungsergebnis der Prüfung VO Steuerrecht als Bonuspunkte hinzugerechnet. Diese Bonuspunkte sind nicht Bestandteil des regulären Punkteschemas der Prüfung VO Steuerrecht. In Summe können Sie daher inklusive regulärer Punkte und Bonuspunkte 110 von 100 Punkten erzielen. Dies gilt nur dann, wenn Sie die Prüfung VO Steuerrecht innerhalb der 3 Prüfungstermine des Semesters, in dem Sie die Vorlesung Steuerrecht besucht haben, absolvieren. Für das WS 2023/2024 sind das die Prüfungstermine am 05.02.2024, am 29.02.2024, und 26.04.2024. Die von Ihnen in den Vorlesungseinheiten erreichten Bonuspunkte können nur bei Ihrem ersten Antritt zur Prüfung Steuerrecht innerhalb dieser Frist eingelöst werden und werden automatisch Ihrem Prüfungsergebnis hinzugerechnet.

Bonuspunkte werden nur für mündliche Mitarbeitsleistungen an jene Studierende vergeben, die in Präsenz an den Vorlesungseinheiten teilnehmen.

Prüfungsstoff

Inhalte
des Lehrbuches Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage (2023) ISBN 978-3-214-04274-5,
der Fallstudien sowie der PPT-Folien.

Literatur

Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (72. Auflage, Linde, 2023)
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage (2023) ISBN 978-3-214-04274-5.
Zur Vertiefung und Ergänzung: Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (Manz, 2019) und Doralt/Ruppe/Ehrke-Rabel (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band II, 8. Auflage.
Beispielsfälle und PPT-Slides (werden zu den relevanten Vorlesungseinheiten zur Verfügung gestellt).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 17.06.2024 13:25