040602 FK RdW: Einkommensermittlung (2015S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Termine: 17.03.2015, 24.03.2015, 14.04.2015, 21.04.2015, 28.04.2015, 05.05.2015, jeweils von 16.45 - 20.00 Uhr im HS 6 OMP1. Klausur: 15.05.2015, ab 17.15 Uhr im HS 1 OMP2. Klausur: 02.07.2015, ab 09.15 Uhr im HS 1 OMP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.02.2015 09:00 bis Di 24.02.2015 14:00
- Abmeldung bis Sa 14.03.2015 23:59
Details
max. 200 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 17.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 24.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 14.04. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 21.04. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 28.04. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 05.05. 16:45 - 20:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
-
Freitag
15.05.
17:15 - 19:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß -
Donnerstag
02.07.
09:15 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Persönliche und sachliche Einkommensteuerpflicht; persönliche und zeitliche Zurechnung von Einnahmen und Ausgaben; Einkunftsarten; Gewinnermittlungsarten; Anwendung steuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften, insbesondere auch im Spannungsfeld zum betrieblichen Rechnungswesen; Betriebsvermögensvergleich; Einkommensermittlung; körperschaftsteuerliche Sondervorschriften.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt werden 36 Punkte vergeben. Es werden zwei schriftliche Prüfungen abgehalten, je Klausur können 18 Punkte (50 % der Gesamtpunkteanzahl der Endnote) erreicht werden. Eine positive Beurteilung erfolgt ab einer erreichten Punkteanzahl von 18,5.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt werden 36 Punkte vergeben. Es werden zwei schriftliche Prüfungen abgehalten, je Klausur können 18 Punkte (50 % der Gesamtpunkteanzahl der Endnote) erreicht werden. Eine positive Beurteilung erfolgt ab einer erreichten Punkteanzahl von 18,5.
Prüfungsstoff
Die Inhalte werden durch das Lösen von Beispielen vermittelt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich auf die Lehrveranstaltung vorbereiten.
Literatur
Nehmen Sie zur ersten Einheit bitte eine aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (57. Auflage 2015, Linde Verlag, Erscheinungstermin: 01.02.2015), mit.Literaturempfehlung:
Heinrich, Österreichisches Steuerrecht (http://www.steuerrecht-lehrbuch.at/).
Heinrich, Österreichisches Steuerrecht (http://www.steuerrecht-lehrbuch.at/).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29