040602 UK Steuerrecht (2023W)
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 11.09.2023 09:00 bis Fr 22.09.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 20.10.2023 23:59
Gruppen
Gruppe 1
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.Die erste Teilklausur findet für alle Gruppen am Montag, 04.12.2023 von 9:45 - 11:15 ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet für alle Gruppen ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Montag, 22.01.2024 von 9:45 - 11:15 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Dienstag 07.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 14.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 21.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 28.11. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
-
Montag
04.12.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Dienstag 12.12. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 09.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 16.01. 16:45 - 18:15 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 22.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Gruppe 2
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.Die erste Teilklausur findet für alle Gruppen am Montag, 04.12.2023 von 9:45 - 11:15 ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet für alle Gruppen ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Montag, 22.01.2024 von 9:45 - 11:15 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Dienstag 07.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 14.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 21.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 28.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Montag
04.12.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Dienstag 12.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 09.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 16.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 22.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Gruppe 3
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.
Die erste Teilklausur findet für alle Gruppen am Montag, 04.12.2023 von 9:45 - 11:15 ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet für alle Gruppen ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Montag, 22.01.2024 von 9:45 - 11:15 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Montag 06.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 13.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 20.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 27.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
-
Montag
04.12.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Montag 11.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 08.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 15.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Montag 22.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert
Gruppe 4
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Wenn es für diese Veranstaltung weniger Plätze gibt als Studierende, welche die Veranstaltung als erste Präferenz angegeben haben, wird auf die zweite Präferenz ausgewichen usw.
Ein Wechsel in eine andere Gruppe NACH der Zuteilung ist leider nicht möglich!
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt.
Die erste Teilklausur findet für alle Gruppen am Montag, 04.12.2023 von 9:45 - 11:15 ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 45 Minuten). Die zweite Teilklausur findet für alle Gruppen ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Montag, 22.01.2024 von 9:45 - 11:15 (Prüfungszeit: 45 Minuten) statt.
- Donnerstag 09.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 16.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 23.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 30.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
-
Montag
04.12.
09:45 - 11:15
Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock - Donnerstag 14.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 11.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 18.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 22.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
2. Teilklausur: 22 Punkte (entspricht 44%),
Mündliche Mitarbeit in den Einheiten: 6 Punkte (entspricht 12%)Die Teilklausuren dauern jeweils 45 Minuten und werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten.
Nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, sonstige Zeichen, zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Notenverteilung gliedert sich folgendermaßen:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 25 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (25,25 Punkte - 31,5 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (31,75 Punkte - 37,25 Punkte)
Gut: 75% - 87% (37,5 Punkte - 43,5 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (43,75 Punkte - 50 Punkte)
Ab 50,5% (= 25,25 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert
Information
Prüfungsstoff
Literatur
Doralt/Hohenwarter, Steuerrecht 2023, 24. Auflage
Fallskriptum UK Steuerrecht (wird zu Beginn der Lehrveranstaltung auf Moodle zur Verfügung gestellt).
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit wesentlichen Inhalten, Methoden und Anwendungsbereichen des EStG, KStG, sowie UStG und die Erweiterung der von den Studierenden in der Vorlesung Steuerrecht erlangten Grundkompetenzen anhand von Beispielen.