040603 UK Grundzüge des Unternehmenssteuerrechts (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 09:00 bis Fr 23.09.2022 12:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2022 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.
- Donnerstag 13.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 20.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 27.10. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 03.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 10.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 17.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 24.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 01.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 15.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 12.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 19.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 26.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernahme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema sowie die Besprechung der Fälle während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).
Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernahme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema sowie die Besprechung der Fälle während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).
Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band I (12. Auflage, 2019) Kapitel 1 bis 3.
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der Fallstudien und Präsentationen
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band I (12. Auflage, 2019) Kapitel 1 bis 3.
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der Fallstudien und Präsentationen
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (67. Auflage, Linde, Stand 01.02.2021)
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 1 (12. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fälle und PPT-Slides, die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 1 (12. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fälle und PPT-Slides, die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: So 23.10.2022 11:48
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Spezialfragen zur Unternehmensbesteuerung und der rechtsformübergreifenden Betrachtung der Besteuerungsregime. Dabei soll den Studierenden die Behandlung von Sonderfragen der Gesellschaftsbesteuerung unter anderem anhand von Fallstudien vermittelt werden. Inhalte sind ua
• Sonderfragen der Gewinnermittlung
• Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten
• Besteuerung von Personengesellschaften
• Sonderfragen Besteuerung von Körperschaften und ihren Anteilseignern/Mitgliedern
• Besteuerung von Unternehmensgruppen und Konzernsachverhalten
• Beendigung von Unternehmen (Betriebsaufgabe, Veräußerung und Liquidation