040604 UK Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.02.2019 09:00 bis Mi 20.02.2019 12:00
- Abmeldung bis Do 14.03.2019 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 20.03. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 27.03. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 03.04. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 11.04. 20:15 - 21:45 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 08.05. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 15.05. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 22.05. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 05.06. 20:15 - 22:00 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Mittwoch 12.06. 20:15 - 21:45 Hörsaal 4 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
empfohlene Voraussetzung: Absolvierung des Moduls "Steuerrecht".Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts; steuerliche Folgen der Betriebs- und Anteilsveräußerung (Asset und Share Deal); Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften; Umgründungssteuerrecht (Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen und Spaltungen).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei schriftliche Prüfungen abgehalten, je Klausur können 50% der Gesamtpunkteanzahl der Endnote erreicht werden.
Eine positive Beurteilung erfolgt ab Erreichen einer Punktezahl von mehr als 50% der zu erreichenden Gesamtpunktezahl.Weiters besteht in der Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht! Für alle Studierenden, welche in der ersten Einheit auf der Anwesenheitsliste unterzeichnen gilt: Eine entschuldigte Fehlstunde ist erlaubt, im Falle einer weiteren Fehlstunde gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen, dies führt (wenn kein wichtiger Grund vorliegt), zu einer negativen Beurteilung.
Eine positive Beurteilung erfolgt ab Erreichen einer Punktezahl von mehr als 50% der zu erreichenden Gesamtpunktezahl.Weiters besteht in der Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht! Für alle Studierenden, welche in der ersten Einheit auf der Anwesenheitsliste unterzeichnen gilt: Eine entschuldigte Fehlstunde ist erlaubt, im Falle einer weiteren Fehlstunde gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen, dies führt (wenn kein wichtiger Grund vorliegt), zu einer negativen Beurteilung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel ist die Erlangung tiefergehender Kenntnisse der Unternehmensbesteuerung in Österreich. Die Studierenden sollen einen theoretischen und praktischen Einblick in besondere Teilgebiete des Unternehmenssteuerrechts, insbesondere in das Gebiet des Umgründungssteuerrechts, der Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften und der Besteuerung von Betriebs- und Anteilsveräußerungen bekommen.
Prüfungsstoff
Die Inhalte werden durch das Lösen von Beispielen vermittelt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich auf die Lehrveranstaltung vorbereiten.
Literatur
Das Skriptum VK Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts steht auf unserer Institutshomepage unter dem Punkt "Downloads" zur Verfügung.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29