040604 UK Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 09:00 bis Do 23.09.2021 12:00
- Abmeldung bis Fr 15.10.2021 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG: Änderung mit 22.11.2021
Ab sofort werden (jedenfalls bis Weihnachten) die Einheiten des UK Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts zur Gänze online über Big Blue Button abgehalten werden.
WICHTIG: Die Endklausur am 20. Jänner 2022 wird jedenfalls in Präsenz vor Ort stattfinden.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.
Die erste Teilklausur (Zwischenklausur) findet am Donnerstag, den 11.11.2021 von 9:45-11:15 in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 30 Minuten). Die zweite Teilklausur (Endklausur) findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Donnerstag, den 20.1.2021 von 9:45-11:15 (Prüfungszeit: 60 Minuten) statt.
- Donnerstag 30.09. 10:15 - 11:15 Digital (Vorbesprechung)
- Mittwoch 06.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Donnerstag 14.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 21.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 28.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 04.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 11.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 25.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 02.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 09.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 16.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Donnerstag 13.01. 13:15 - 14:45 Digital
- Donnerstag 20.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (67. Auflage, Linde, Stand 01.02.2021)
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Spezialfragen zur Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Dabei soll den Studierenden die Behandlung von Sonderfragen der Umsatz- und Grunderwerbsteuer unter anderem anhand von Fallstudien und EuGH Urteilen vermittelt werden. Inhalte sind ua
• Grundlagen der Umsatzsteuer (Systematische Einordnung, Anwendungsbereich, Prüfungsschema)
• Sonderfragen des Unternehmerbegriffs
• Leistungsbegriff und Leistungsaustausch
• B2B und B2C Warenhandel (Sonderbestimmungen, Lieferortregelungen, Nachweispflichten)
• Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte
• Elektronisch erbrachte Leistungen
• Sonderfragen der Bemessungsgrundlage
• Befreiungen von der Umsatzsteuer
• Vorsteuerabzug
• Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Vorgänge (Eigenverbrauch)
• Geschäftsveräußerungen
• Sonderregelungen iZm Grundstücksumsätzen
• Unternehmensrelevante Aspekte der Grunderwerbsteuer