Universität Wien

040604 UK Umsatz- und Verkehrssteuern im internationalen Kontext (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Vorbesprechung findet digital statt, alle Lehreinheiten vor Ort.
Zwischenklausur:
Mi, 15.05.2024, 15.00-15:30
Endklausur:
Mi, 19.06.2024, 15.00-16:00

Mittwoch 06.03. 15:00 - 16:00 Digital
Mittwoch 10.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 13 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 17.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 13 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 24.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Mittwoch 15.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 22.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Mittwoch 29.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Mittwoch 19.06. 16:45 - 20:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

ACHTUNG: dringend empfohlene Voraussetzung ist die vorherige Absolvierung des Moduls „Steuerrecht“; die Kenntnis der Inhalte der Vorlesung Steuerrecht sowie des UK Steuerrecht werden vorausgesetzt!
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Spezialfragen zur Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Dabei soll den Studierenden die Behandlung von Sonderfragen der Umsatz- und Grunderwerbsteuer unter anderem anhand von Fallstudien und EuGH Urteilen vermittelt werden. Inhalte sind ua
• Grundlagen der Umsatzsteuer (Systematische Einordnung, Anwendungsbereich, Prüfungsschema)
• Sonderfragen des Unternehmerbegriffs
• Leistungsbegriff und Leistungsaustausch
• B2B und B2C Warenhandel (Sonderbestimmungen, Lieferortregelungen, Nachweispflichten)
• Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte
• Elektronisch erbrachte Leistungen
• Sonderfragen der Bemessungsgrundlage
• Befreiungen von der Umsatzsteuer
• Vorsteuerabzug
• Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Vorgänge (Eigenverbrauch)
• Geschäftsveräußerungen
• Sonderregelungen iZm Grundstücksumsätzen
• Unternehmensrelevante Aspekte der Grunderwerbsteuer

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).

Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.

Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).

Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.

Prüfungsstoff

Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien

Literatur

Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 11:05