040722 UK Bankrecht (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 09:00 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Prüfung am 23.5.2022
2. Prüfung am 30.5.2022
- Montag 21.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 28.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 04.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 25.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 02.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 09.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 23.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 30.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Die Klausuren sind Multiple-Choice-Tests (ohne Verwendung der Unterlagen!) Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierende die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Mag. Alexander Schultmeyer, MBA, alexander.schultmeyer@dlapiper.com.Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag und siehe Literatur
Literatur
Christoph Urbanek, Bankgeschäfte - Praxishandbuch für Bankangestellte, Rechtsanwälte und Unternehmen (2018) MANZ Verlag Wien
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Sa 26.03.2022 20:07
*) Schwerpunktsetzung auf
- möglichst praxisnahe Darstellung der wichtigsten Bank- und Finanzinstitutsgeschäfte, insbesondere wird auf die bankrechtlichen Tätigkeiten des Einlagengeschäfts sowie der Kreditvergabe eingegangen
- regulatorische Voraussetzungen sowie die zivilrechtliche Aspekte bei Bankgeschäften, sowie verbraucherschutzrechtliche Perspektiven.
*) Grundzüge des Bankvertragsrechts und
*) Kurze Beleuchtung angrenzender Rechtsthematiken (Geldwäsche, etc.) und Schutzgesetze (ABGB, KSChG, VKrG, etc)Erarbeitung grundsätzlicher rechtlicher Konzepte im Bereich des Bankaufsichtsrechts und des Bankvertragsrechts und Schaffung von Verständnis für wirtschaftliche Hintergründe von rechtlichen Instrumenten in diesem Bereich.