040728 VK RdW: Öffentliche Wirtschaftsaufsicht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 15.02.2017 09:00 bis Mi 22.02.2017 12:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
Mittwoch, 21.06.2017, 16:45 - 18:15, Hörsaal 17
Mittwoch, 28.06.2017, 16:45 - 18:15, Hörsaal 17
- Mittwoch 10.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 17.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 24.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 31.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 07.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 14.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 21.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 28.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel des so genannten "Wirtschaftsaufsichtsrechts" ist es, das Funktionieren bestimmter volkswirtschaftlicher Schlüsselbranchen, wie Banken, Versicherungen oder Energieversorger, sicherzustellen. Zu diesem Zweck überwacht der Staat die entsprechenden Unternehmen intensiver als dies im Allgemeinen, etwa auf Basis des Gewerberechts, der Fall ist. Auch soll in jenen Bereichen, die ehemals von staatlichen Monopolen beherrscht, nunmehr aber liberalisiert wurden (zB der Telekommunikationssektor), durch unabhängige Regulierungsbehörden adäquater Wettbewerb geschaffen bzw gesichert werden.Der einstündige Vertiefungskurs gibt einen Überblick über die verschiedenen Gebiete des Wirtschaftsaufsichtsrechts, insb aus den Bereichen Finanzmarktaufsicht (zB Bankenaufsicht), Kommunikationswirtschaft (zB Telekommunikation), Energiewirtschaft (zB Elektrizitätswirtschaft) und Verkehrswesen (zB Eisenbahnen).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Thomas Podlesak; thomas.podlesak@univie.ac.at).Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrenden sowie das jeweilige Skriptum
Literatur
Skriptum, das der Vortragende in der ersten Stunde austeilt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29