Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040729 VK Sonderfragen des Insolvenzrechts (MA) (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 06.05. 18:30 - 20:00 Digital
  • Donnerstag 20.05. 18:30 - 20:00 Digital
  • Donnerstag 27.05. 16:45 - 20:00 Digital
  • Donnerstag 10.06. 16:45 - 20:00 Digital
  • Donnerstag 17.06. 16:45 - 18:15 Digital
  • Donnerstag 24.06. 16:45 - 18:15 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

- Einführung in das Insolvenzrecht (insb Wirkungen der Insolvenzeröffnung auf Rechtsgeschäfte sowie Anfechtungsrecht)
- Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei Gesellschaften in der Krise: EKEG und Haftung der Organe und Gesellschafter in der Krise
- Rechtliche Sanierungsvarianten
- Mergers & Acquisitions in der Krise

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab insgesamt 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Jede Klausur dauert 45 Minuten.
Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt ( Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Knauder; christian.knauder@univie.ac.at).

Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab insgesamt 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Folien und Vortrag

Literatur

Fink, Insolvenzrecht (10. Auflage);
Trettnak/Welser, Ausgewählte Fragen beim Unternehmenskauf in der Krise, ZIK 2011, 125 (http://www.chsh.com/fileadmin/docs/publications/Welser/Trettnak_Welser_ZIK_04_2011.pdf).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:13