040764 VK RdW: Rechtsdurchsetzung (2011W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs für alle Studienrichtungen, auch MitbelegerInnen:die positive Absolvierung des einführenden Kurses "Grundzüge des Rechts" ,sowiezusätzlich für die Studienrichtungen Bakkalaureat Betriebswirtschaft (1. Oktober 2006) und Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft (1. Oktober 2008) die positive Absolvierung des "Moduls Privatrecht".1. Klausur: Do, 03.11.2011, 19.30-21.00, Hs. 82. Klausur: Do, 10.11.2011, 19.30-21.00, Hs. 8
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2011 09:00 bis Mi 21.09.2011 17:00
- Anmeldung von Di 27.09.2011 09:00 bis Mi 28.09.2011 17:00
- Abmeldung bis Fr 14.10.2011 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 03.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 7
- Mittwoch 05.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
- Donnerstag 06.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 3
- Mittwoch 12.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
- Donnerstag 13.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 8
- Mittwoch 19.10. 17:00 - 20:00 Hörsaal 12
- Dienstag 25.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal 8
- Dienstag 25.10. 18:30 - 21:00 Hörsaal 7
- Donnerstag 27.10. 17:00 - 21:00 Hörsaal 8
- Donnerstag 03.11. 19:30 - 21:00 Hörsaal 8
- Donnerstag 10.11. 19:30 - 21:00 Hörsaal 8
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Möglichkeiten außergerichtlicher Rechtsverfolgung, etwa vor privaten Schiedsgerichten; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Schiedsklauseln; Zuständigkeitsordnung der Zivilgerichte; internationale Zuständigkeit; Handelsgerichtsbarkeit; Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit; Ablauf des gerichtlichen Zivilprozesses; Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte; Beweisverfahren und Beweislastverteilung; relative und absolute Anwaltspflicht; Kooperation mit dem Firmenanwalt; Prozesskosten, Höhe und Zahlungspflichten; Durchsetzung von Gerichtsurteilen; das Exekutionsverfahren;
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine Abwesenheit von 180 Minuten wird noch toleriert.Die Leistungskontrolle selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, einen kurzen Zwischentest sowie zwei Klausuren zu je 90 Minuten am Ende der Lehrveranstaltung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters, Mitarbeit der Studierenden im Kurs.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29