060015 VO Kulturgeschichte II (2018S)
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Sprache: Deutsch, Englisch
Prüfungstermine
- Donnerstag 28.06.2018 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 27.09.2018 11:30 - 13:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Mittwoch 12.12.2018 13:15 - 14:45 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Dienstag 22.01.2019 11:30 - 13:00 Seminarraum 3 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 08.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 15.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 22.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 12.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 19.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 26.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 03.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 17.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 24.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 07.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 14.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
- Donnerstag 21.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz-Klein-Gasse 1 EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese VO stellt die chronologische Fortsetzung von 'Kulturgeschichte I' im WS dar, ist also eine Einführung in die altägyptische Kulturgeschichte von der Zweiten Zwischenzeit bis in die Spätzeit. Es werden nicht nur die allgemeinen historischen Entwicklungen besprochen, sondern auch besondere Themen, die für eine bestimmte Phase prägend oder gut belegt sind. Dazu zählen Aussenkontakte, herausragende Persönlichkeiten, Politik, Religion, Gräberwelt, Tempel und archäologische Hinterlassenschaften.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die LV wird durch eine schriftliche Abschlussprüfung absolviert, die in 4 Terminen am Ende des Semesters, vor Beginn, zur Mitte und am Ende des nachfolgenden Semesters wahrgenommen werden kann.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Abschlussprüfung zu bestehen, müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden. 50-64 Punkte entsprechen der Note 4 'ausreichend', 65-74 Punkte 3 'befriedigend', 75-84 Punkte 2 'gut' und 85-100 Punkte 1 'sehr gut'. Es wird eine regelmässige Teilnahme, kombiniert mit Studium der zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien und empfohlenen Literatur nahegelegt.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus den in der Vorlesung besprochenen Themen.
Literatur
Empfohlene Literatur wird im Handout und im Zusammenhang mit den Vorlesungen bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
P1-1
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:30